Glaubwürdigkeit
Veröffentlicht keine falschen oder grob irreführenden Inhalte in relevantem Ausmaß: Die Webseite verbreitet keine falschen oder grob irreführenden Inhalte in einem Ausmaß, das nach Einschätzung von NewsGuard auf eine klare Missachtung der faktischen Genauigkeit hindeutet. In der Praxis bedeutet dies, dass nach Einschätzung von NewsGuard für Besucher der Webseite das Risiko besteht, bei wichtigen Themen ein deutlich verzerrtes Verständnis zu gewinnen. (22 Punkte)
Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllt:
- Es wurde nicht festgestellt, dass die Webseite falsche oder grob irreführende Inhalte veröffentlicht hat, sodass nach Einschätzung von NewsGuard für Besucher ein ernsthaftes Risiko besteht, bei wichtigen Nachrichtenthemen ein verzerrtes Bild zu erhalten.
- Sachliche Fehler oder Ungenauigkeiten auf der Webseite sind in der Regel geringfügig oder betreffen unwichtige Themen.
- Größere Fehler werden in der Regel schnell und transparent korrigiert oder zurückgezogen.
- Falls die Webseite in der Vergangenheit deutlich falsche oder grob irreführende Inhalte veröffentlicht hat, hat sie in den letzten Monaten keine derartigen Inhalte in einem Umfang veröffentlicht, der nach NewsGuards Einschätzung dazu führen würde, dass Besucher der Webseite Gefahr laufen, ein deutlich verzerrtes Bild der Sachlage zu erhalten.
- Wenn die Webseite andere Veröffentlichungen oder Quellen korrekt zitiert, die deutlich falsche oder grob irreführende und potenziell schädliche Behauptungen aufstellen, stellt sie diese falschen Behauptungen in der Regel nicht als Fakten dar. Ein solches Vorgehen — insbesondere ohne kritische Einordnung oder Darstellung alternativer Perspektiven — kann jedoch dazu führen, dass das Kriterium zur verantwortungsvollen Recherche und Darstellung von Nachrichten nicht erfüllt wird.
- Wenn die Webseite zwar gelegentlich deutlich falsche oder grob irreführende Behauptungen veröffentlicht, diese jedoch nach Einschätzung von NewsGuard kein erhebliches Risiko darstellen, dass Besucher der Webseite ein deutlich verzerrtes Verständnis erhalten.
Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllt:
- Es wurde festgestellt, dass die Webseite falsche oder grob irreführende Inhalte in einem Maße veröffentlicht, wodurch, nach Einschätzung von NewsGuard, für Besucher das Risiko besteht, ein verzerrtes Verständnis dieser Themen zu entwickeln. „Falsch“ bedeutet, dass es klare, glaubwürdige Belege gibt, die der Behauptung widersprechen, sodass eine sorgfältig arbeitende Person, die Wert auf faktische Richtigkeit legt, diese falsche Behauptung wahrscheinlich nicht aufstellen würde. „Grob irreführend“ bedeutet, dass Fakten so dargestellt werden, dass ein durchschnittlicher Leser ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Sachlage erhält — beispielsweise durch das Weglassen umfangreicher Informationen, die einer aufgestellten Behauptung deutlich widersprechen oder sie erheblich relativieren.
- Die Webseite hat in der Vergangenheit deutlich falsche oder grob irreführende Inhalte veröffentlicht, die weiterhin so präsentiert werden, dass Nutzer Gefahr laufen, ein verzerrtes Bild zu erhalten — etwa über Suchergebnisse zu einem wichtigen Nachrichtenthema, über Social-Media-Beiträge mit Verlinkungen, in einem eigenen Bereich, der von der Startseite aus zugänglich ist, oder auf Themenseiten, die aktuelle Berichterstattung bündeln.
- Die Webseite stellt Behauptungen als Fakten dar, die durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Belege widerlegt sind, wodurch, nach Einschätzung von NewsGuard, für Besucher das Risiko besteht, bei diesen wichtigen Themen ein verzerrtes Verständnis zu entwickeln.
- Die Webseite verbreitet Verschwörungstheorien, die zwar nicht widerlegt werden können, aber keine faktische Grundlage haben und durch eine Vielzahl glaubwürdiger Belege widerlegt werden, wodurch, nach Einschätzung von NewsGuard, für Besucher das Risiko besteht, bei diesen wichtigen Themen ein verzerrtes Verständnis zu entwickeln.
- Die Webseite zitiert andere Veröffentlichungen oder Quellen, die deutlich falsche oder grob irreführende Behauptungen aufstellen, und präsentiert diese als Fakten, sodass nach Einschätzung von NewsGuard für Besucher das Risiko besteht, bei diesen wichtigen Themen ein verzerrtes Verständnis zu entwickeln.
- In einigen Fällen kann eine staatlich kontrollierte Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen, wenn sie die falschen oder grob irreführenden Aussagen ihrer Regierung korrekt, aber unkritisch wiedergibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Webseite nicht über ausreichende redaktionelle Unabhängigkeit verfügt.
Hinweis: Bei der Bewertung dieses Kriteriums berücksichtigt NewsGuard sowohl Behauptungen in Nachrichtenartikeln als auch Tatsachenbehauptungen in Meinungsbeiträgen — selbst wenn diese eindeutig als Meinung gekennzeichnet sind. NewsGuard bewertet jedoch keines der Kriterien anhand der geäußerten Meinung.
Verantwortungsbewusste Recherche und Aufbereitung von Informationen: Journalist:innen bemühen sich um akkurate, unabhängige und ausgewogene Recherchen, die auf einer Vielzahl von Quellen beruhen, bevorzugt auf Original- oder auf glaubwürdigen Sekundärquellen. Die Berichterstattung verzerrt Informationen nicht oder stellt diese falsch dar, um den eigenen Standpunkt zu unterstützen. (18 Punkte)
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:
- Die Webseite berichtet in der Regel sachlich über Ereignisse und stellt Informationen im Kontext dar.
- Die Webseite verweist in der Regel auf glaubwürdige Quellen und nennt bei der Wiederveröffentlichung von Inhalten die Originalquelle.
- Die Webseite veröffentlicht in der Regel Behauptungen, die überprüft werden können, entweder durch die Angabe zuverlässiger Quellen oder durch die Bereitstellung von Belegen oder Berichten aus erster Hand.
- Wenn Artikel Personen zitieren, die eindeutig falsche Behauptungen aufstellen, weist die Webseite die Leser in der Regel auf die unzutreffenden Angaben hin.
- Wenn Artikel Personen zitieren, die eine unbelegte Behauptung aufstellen, für die es erhebliche Belege gibt, die dagegen sprechen, gibt die Webseite in der Regel auch diese an. Oder sie weist darauf hin, dass die Behauptung unbelegt ist.
- Die Webseite hat zwar vereinzelte falsche oder unbelegte Behauptungen aufgestellt, hat dies jedoch nicht wiederholt getan.
- Wenn die Webseite durch künstliche Intelligenz generierte Inhalte veröffentlicht, gibt es eine angemessene Überprüfung dieser Inhalte, um grobe Fehler zu vermeiden.
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:
- Die Webseite verzerrt oder stellt Tatsachen falsch dar, indem sie z.B. Zitate aus dem Zusammenhang reißt oder eine wissenschaftliche Studie zitiert, um eine falsche Behauptung aufzustellen, die durch die Forschung nicht gestützt wird.
- Die Webseite erfüllt nicht das erste Kriterium von NewsGuard und veröffentlicht wiederholt falsche Inhalte.
- Die Webseite zitiert regelmäßig Quellen oder andere Medien, die eindeutig falsche Behauptungen aufstellen, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Behauptungen falsch sind.
- Die Webseite zitiert regelmäßig Quellen oder andere Publikationen, die unbegründete Behauptungen aufstellen, für die es glaubwürdige Gegenbeweise gibt, ohne darauf hinzuweisen, dass die Informationen unbegründet sind oder Gegenbeweise existieren.
- Die Webseite hat zahlreiche ältere, eindeutig falsche Behauptungen zu wichtigen Themen veröffentlicht, die unkorrigiert online bleiben. (Dieser Punkt ist relevant, selbst wenn die Webseite solche Behauptungen in letzter Zeit nicht mehr veröffentlicht hat.)
- Die Website berichtet einseitig über Themen, wie z.B. Politik, ohne eindeutig offenzulegen, dass sie einer Regierung oder Organisation angehört oder von ihr finanziert wird, die die Ansichten der Website unterstützt — z.B. eine Website, die einer politischen Kampagne angehört und negative Berichte über andere Kandidaten veröffentlicht, ohne diesen Interessenkonflikt offenzulegen.
- Die Webseite veröffentlicht schlecht recherchierte Informationen, die schwer zu überprüfen sind, indem sie etwa den Kontext wie Zeiten, Orte und Namen weglässt.
- Die Webseite veröffentlicht regelmäßig Inhalte von anderen Herausgebern ohne Nennung der ursprünglichen Quelle.
- Die Webseite zitiert überwiegend anonyme Quellen, deren Verbindung zu den Informationen nicht klar beschrieben ist.
- Die Webseite veröffentlicht von künstlicher Intelligenz generierte Inhalte, ohne die Leser darüber zu informieren und ohne eine angemessene Überprüfung dieser Inhalte, was zu groben Fehlern führt.
Die Webseite verfolgt wirkungsvolle Standards zur Korrektur von Fehlern: Die Webseite identifiziert regelmäßig Fehler und veröffentlicht Klarstellungen und Korrekturen. Sie korrigiert Fehler transparent und lässt eindeutig falsche Inhalte nicht unkorrigiert stehen. (12.5 Punkte)
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:
- Die Webseite korrigiert regelmäßig Fehler in ihren Beiträgen. Es wurde mindestens eine Korrektur pro Jahr veröffentlicht und auch in den vergangenen Jahren wurden Korrekturen veröffentlicht.
- Die Korrekturen sind erkennbar, und der korrigierte Fehler wird Leser:innen klar beschrieben.
- Die Webseite veröffentlicht noch kein ganzes Jahr lang Inhalte, und obwohl sie noch keine Korrekturen veröffentlicht hat, wurden bei der Überprüfung durch NewsGuard keine eindeutig falschen Behauptungen gefunden, die eine Korrektur erfordern würden. Es ist also noch zu früh für NewsGuard, ein Versäumnis bei diesem Kriterium festzustellen.
Hinweis: Ein Mediensteckbrief kann darauf hinweisen, dass eine Webseite Korrekturrichtlinien veröffentlicht, aber eine solche Richtlinie ist nicht notwendig, um dieses Kriterium zu erfüllen.
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:
- Die Webseite korrigiert nicht regelmäßig Fehler, d.h. NewsGuard konnte in den letzten Jahren nicht nachweisen, dass mindestens eine Korrektur pro Jahr vorgenommen wurde.
- Die Webseite löscht oder korrigiert wiederholt Inhalte, um Fehler zu beseitigen, ohne dabei Korrekturen transparent zu veröffentlichen.
- Die Webseite hat früher transparente Korrekturen veröffentlicht, aber nicht in den letzten zwölf Monaten.
- Die Webseite korrigiert Fehler nur auf Nachfrage von NewsGuard.
- Selbst wenn die Webseite regelmäßig Korrekturen für kleinere Fehler veröffentlicht, lässt sie wiederholt falsche Behauptungen unkorrigiert.
Klare Unterscheidung zwischen Nachricht und Meinung: Webseiten, die sowohl Nachrichten als auch Kommentare veröffentlichen, unterscheiden diese deutlich voneinander. Die Berichterstattung greift nicht auf eine einseitige Auswahl an Fakten zurück, um einen bestimmten Standpunkt zu unterstützen. Webseiten, die eine bestimmte Sichtweise vertreten, legen diese offen. (12.5 Punkte)
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:
- Die Webseite veröffentlicht Meinungsinhalte in einem ausgewiesenen Bereich und kennzeichnet Beiträge als Meinung in einer für Leser:innen verständlichen Terminologie, z. B. “Meinung”, “Leitartikel”, “Kommentar”, “Analyse” oder eine andere Bezeichnung.
- Der Inhalt signalisiert, dass es sich um die Meinung des Autors handelt, indem der Name des Autors mit einem Doppelpunkt in der Überschrift angegeben wird.
- Wenn in der Berichterstattung der Webseite eine allgemeine Agenda oder ein Standpunkt ersichtlich ist, durch die Auswahl der zu behandelnden Themen oder der in den Beiträgen geäußerten Meinungen, legt die Webseite diese Perspektive den Leser:innen an prominenter Stelle auf der Webseite deutlich offen. Etwa auf einer Informationsseite oder der Startseite der Webseite.
- Inhalte, die als Nachrichten präsentiert werden, enthalten in der Regel keine Meinungsäußerungen.
- Die Webseite bezeichnet sich selbst eindeutig als Meinungsmedium und hat nicht das erklärte Ziel, reine Nachrichteninhalte zu veröffentlichen. Inhalte werden in diesem Fall nicht als Nachrichten dargestellt.
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:
- Die als Nachrichten dargestellten Inhalte enthalten häufig Meinungsäußerungen.
- Die Webseite vertritt einen bestimmten Standpunkt durch eine eindeutig einseitige Auswahl von Artikeln oder meinungsbetonten Inhalten, ohne den Leser:innen diesen Standpunkt offenzulegen.
- Auf der Website werden Nachrichten und Meinungsartikel gemischt, ohne dass zwischen diesen beiden Arten von Artikeln klar unterschieden wird.
- Die Webseite fördert einen bestimmten Standpunkt durch eine eindeutig einseitige Themenauswahl, die diese Sichtweise vertritt, ohne den Lesern diese Position offen zu legen.
- Die Webseite kennzeichnet ihre Nachrichten- oder Meinungsinhalte ungenau.
Webseiten können ein “N/A” für dieses Kriterium erhalten, wenn die Webseite eindeutig die Seite einer Organisation ist, die deren Interessen unterstützt und ihren Auftrag transparent macht.
Vermeiden irreführender Überschriften: Es werden keine Überschriften veröffentlicht, die falsche Informationen enthalten, erheblich sensationalisieren oder nicht den tatsächlichen Inhalt des Beitrags wiedergeben. (10 Punkte)
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:
- Die Webseite veröffentlicht präzise, sachliche Überschriften, die die Inhalte der Beiträge richtig wiedergeben.
- Wenn die Webseite reißerische oder sensationsheischende Überschriften veröffentlicht, stellen diese im Allgemeinen keine Fakten falsch dar oder beschreiben den Inhalt, auf den sie sich beziehen, falsch.
- Wenn die Webseite einige irreführende Überschriften veröffentlicht hat, dann nicht so häufig, dass Nutzer:innen regelmäßig auf diese Überschriften stoßen würden.
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:
- Die Webseite veröffentlicht häufig Überschriften, die die Inhalte der Beiträge nicht korrekt wiedergeben.
- Die Webseite veröffentlicht regelmäßig Überschriften, die erhebliche Falschinformationen enthalten.
Webseiten können ein “N/A” für dieses Kriterium erhalten, wenn die Webseite keine Überschriften veröffentlicht.