Glaubwürdigkeit
Es werden nicht wiederholt falsche oder grob irreführende Inhalte veröffentlicht: Die Webseite veröffentlicht nicht wiederholt und aktuell Inhalte, die sich als signifikant falsch oder grob irreführend erwiesen haben und die nicht rasch und sichtbar richtig gestellt wurden. Die Schwelle bei diesem Kriterium liegt hoch. In der Praxis bedeutet dies, dass die Webseite an einem beliebigen Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit signifikant falsche oder grob irreführende Informationen anzeigt. (22 Punkte)
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:
- Die Webseite veröffentlicht weder aktuell noch wiederholt signifikant falsche oder grob irreführende Informationen. (Dies wird unabhängig davon betrachtet, ob eine Webseite in der Vergangenheit solche Inhalte veröffentlicht hat. In diesem Fall erfüllt sie möglicherweise das zweite Kriterium, die verantwortungsbewusste Recherche und Aufbereitung von Informationen, nicht.)
- In der Regel findet man auf der Webseite keine oder nur vereinzelt sachliche Fehler oder Falschmeldungen.
- Inhaltliche Fehler werden in der Regel schnell und transparent korrigiert.
- Obwohl eine Webseite in der Vergangenheit wiederholt signifikant falsche oder grob irreführende Informationen veröffentlicht hat, war das in den letzten Monaten nicht mehr der Fall.
- Wenn die Webseite andere Publikationen oder Quellen zitiert, die Falschbehauptungen aufstellen, werden diese Behauptungen nicht als Tatsachen dargestellt und entsprechend eingeordnet. (Stellt eine Webseite die zitierten falschen Behauptungen nicht in den richtigen Kontext oder präsentiert nur eine bestimmte Sichtweise ohne Einbezug der Fakten, kann es bedeuten, dass die Webseite das Kriterium “verantwortungsbewusste Recherche und Aufbereitung von Informationen” nicht erfüllt.)
- Wenn die Webseite gelegentlich signifikant falsche oder grob irreführende Behauptungen veröffentlicht, machen diese nur einen kleinen Teil des Gesamtinhalts aus, der ansonsten journalistischen Standards entspricht.
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:
- Die Webseite zeigt ein Muster, in dem sie regelmäßig und kontinuierlich signifikant falsche oder grob irreführende Behauptungen veröffentlicht. Das heißt, dass Nutzer:innen bei einem beliebigen Besuch der Webseite wahrscheinlich auf eine solche falsche oder irreführende Behauptung stoßen würden. Signifikant falsch bedeutet, dass es eindeutige, glaubwürdige Beweise gibt, die der Behauptung widersprechen. In einem solchen Fall, würde eine vernünftige Person, die darauf achtet, die Fakten richtig einzuordnen, die falsche Behauptung wahrscheinlich nicht aufstellen. Grob irreführend bedeutet, dass die Fakten so dargestellt werden, dass ein durchschnittlicher Leser ein deutlich und erheblich verzerrtes Bild der vorliegenden Fakten erhält – beispielsweise durch das Fehlen umfangreicher gegenteiliger Informationen, die die Behauptungen in hohem Maße widerlegen oder sie entkräften.
- Die Webseite hat in der Vergangenheit signifikant falsche oder grob irreführende Informationen veröffentlicht, die immer noch auf der Webseite zu finden sind, und zwar in einer Art und Weise, in der Nutzer:innen wahrscheinlich auf sie stoßen werden, z. B. in einem gesonderten Bereich, der von der Startseite aus verlinkt ist, oder auf einer Themenseite, die die Berichterstattung der Webseite zu einem aktuellen Thema zusammenfasst.
- Auf der Webseite werden wiederholt Behauptungen aufgestellt, die durch eine Fülle wissenschaftlicher und anderer glaubwürdiger Beweise widerlegt werden.
- Auf der Webseite werden regelmäßig Quellen oder andere Veröffentlichungen zitiert, in denen Informationen veröffentlicht werden, die signifikant falsch oder grob irreführend sind, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass diese Informationen falsch sind.
- Auf der Webseite werden wiederholt Verschwörungserzählungen verbreitet, die nicht widerlegt werden können, aber keine Faktengrundlage haben und gegen die eine Fülle von glaubwürdigen Beweisen spricht.
- Unter Umständen erfüllt auch ein staatliches Medium, das die falschen Behauptungen seines staatlichen Eigentümers wiedergibt oder ohne Einordnung zitiert, dieses Kriterium nicht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Nachrichtenorganisation nicht über eine wirksame Satzung verfügt oder mit der rechtlichen Unabhängigkeit ausgestattet ist, Nachrichten unabhängig von den Ansichten der Regierung zu publizieren.
Hinweis: Bei der Bewertung dieses Kriteriums prüft NewsGuard sowohl Behauptungen in Nachrichtenartikeln als auch Tatsachenbehauptungen in Meinungsartikeln, selbst wenn diese eindeutig als Meinung gekennzeichnet sind.
Verantwortungsbewusste Recherche und Aufbereitung von Informationen: Journalist:innen bemühen sich um akkurate, unabhängige und ausgewogene Recherchen, die auf einer Vielzahl von Quellen beruhen, bevorzugt auf Original- oder auf glaubwürdigen Sekundärquellen. Die Berichterstattung verzerrt Informationen nicht oder stellt diese falsch dar, um den eigenen Standpunkt zu unterstützen.
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:
- Die Webseite berichtet in der Regel sachlich über Ereignisse und stellt Informationen im Kontext dar.
- Die Webseite verweist in der Regel auf glaubwürdige Quellen und nennt bei der Wiederveröffentlichung von Inhalten die Originalquelle.
- Die Webseite veröffentlicht in der Regel Behauptungen, die überprüft werden können, entweder durch die Angabe zuverlässiger Quellen oder durch die Bereitstellung von Belegen oder Berichten aus erster Hand.
- Wenn Artikel Personen zitieren, die eindeutig falsche Behauptungen aufstellen, weist die Webseite die Leser in der Regel auf die unzutreffenden Angaben hin.
- Wenn Artikel Personen zitieren, die eine unbelegte Behauptung aufstellen, für die es erhebliche Belege gibt, die dagegen sprechen, gibt die Webseite in der Regel auch diese an. Oder sie weist darauf hin, dass die Behauptung unbelegt ist.
- Die Webseite hat zwar vereinzelte falsche oder unbelegte Behauptungen aufgestellt, hat dies jedoch nicht wiederholt getan.
- Wenn die Webseite durch künstliche Intelligenz generierte Inhalte veröffentlicht, gibt es eine angemessene Überprüfung dieser Inhalte, um grobe Fehler zu vermeiden.
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:
- Die Webseite verzerrt oder stellt Tatsachen falsch dar, indem sie z.B. Zitate aus dem Zusammenhang reißt oder eine wissenschaftliche Studie zitiert, um eine falsche Behauptung aufzustellen, die durch die Forschung nicht gestützt wird.
- Die Webseite erfüllt nicht das erste Kriterium von NewsGuard und veröffentlicht wiederholt falsche Inhalte.
- Die Webseite zitiert regelmäßig Quellen oder andere Medien, die eindeutig falsche Behauptungen aufstellen, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Behauptungen falsch sind.
- Die Webseite zitiert regelmäßig Quellen oder andere Publikationen, die unbegründete Behauptungen aufstellen, für die es glaubwürdige Gegenbeweise gibt, ohne darauf hinzuweisen, dass die Informationen unbegründet sind oder Gegenbeweise existieren.
- Die Webseite hat zahlreiche ältere, eindeutig falsche Behauptungen zu wichtigen Themen veröffentlicht, die unkorrigiert online bleiben. (Dieser Punkt ist relevant, selbst wenn die Webseite solche Behauptungen in letzter Zeit nicht mehr veröffentlicht hat.)
- Die Website berichtet einseitig über Themen, wie z.B. Politik, ohne eindeutig offenzulegen, dass sie einer Regierung oder Organisation angehört oder von ihr finanziert wird, die die Ansichten der Website unterstützt — z.B. eine Website, die einer politischen Kampagne angehört und negative Berichte über andere Kandidaten veröffentlicht, ohne diesen Interessenkonflikt offenzulegen.
- Die Webseite veröffentlicht schlecht recherchierte Informationen, die schwer zu überprüfen sind, indem sie etwa den Kontext wie Zeiten, Orte und Namen weglässt.
- Die Webseite veröffentlicht regelmäßig Inhalte von anderen Herausgebern ohne Nennung der ursprünglichen Quelle.
- Die Webseite zitiert überwiegend anonyme Quellen, deren Verbindung zu den Informationen nicht klar beschrieben ist.
- Die Webseite veröffentlicht von künstlicher Intelligenz generierte Inhalte, ohne die Leser darüber zu informieren und ohne eine angemessene Überprüfung dieser Inhalte, was zu groben Fehlern führt.
Die Webseite verfolgt wirkungsvolle Standards zur Korrektur von Fehlern: Die Webseite identifiziert regelmäßig Fehler und veröffentlicht Klarstellungen und Korrekturen. Sie korrigiert Fehler transparent und lässt eindeutig falsche Inhalte nicht unkorrigiert stehen. (12.5 Punkte)
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:
- Die Webseite korrigiert regelmäßig Fehler in ihren Beiträgen. Es wurde mindestens eine Korrektur pro Jahr veröffentlicht und auch in den vergangenen Jahren wurden Korrekturen veröffentlicht.
- Die Korrekturen sind erkennbar, und der korrigierte Fehler wird Leser:innen klar beschrieben.
- Die Webseite veröffentlicht noch kein ganzes Jahr lang Inhalte, und obwohl sie noch keine Korrekturen veröffentlicht hat, wurden bei der Überprüfung durch NewsGuard keine eindeutig falschen Behauptungen gefunden, die eine Korrektur erfordern würden. Es ist also noch zu früh für NewsGuard, ein Versäumnis bei diesem Kriterium festzustellen.
Hinweis: Ein Mediensteckbrief kann darauf hinweisen, dass eine Webseite Korrekturrichtlinien veröffentlicht, aber eine solche Richtlinie ist nicht notwendig, um dieses Kriterium zu erfüllen.
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:
- Die Webseite korrigiert nicht regelmäßig Fehler, d.h. NewsGuard konnte in den letzten Jahren nicht nachweisen, dass mindestens eine Korrektur pro Jahr vorgenommen wurde.
- Die Webseite löscht oder korrigiert wiederholt Inhalte, um Fehler zu beseitigen, ohne dabei Korrekturen transparent zu veröffentlichen.
- Die Webseite hat früher transparente Korrekturen veröffentlicht, aber nicht in den letzten zwölf Monaten.
- Die Webseite korrigiert Fehler nur auf Nachfrage von NewsGuard.
- Selbst wenn die Webseite regelmäßig Korrekturen für kleinere Fehler veröffentlicht, lässt sie wiederholt falsche Behauptungen unkorrigiert.
Klare Unterscheidung zwischen Nachricht und Meinung: Webseiten, die sowohl Nachrichten als auch Kommentare veröffentlichen, unterscheiden diese deutlich voneinander. Die Berichterstattung greift nicht auf eine einseitige Auswahl an Fakten zurück, um einen bestimmten Standpunkt zu unterstützen. Webseiten, die eine bestimmte Sichtweise vertreten, legen diese offen. (12.5 Punkte)
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:
- Die Webseite veröffentlicht Meinungsinhalte in einem ausgewiesenen Bereich und kennzeichnet Beiträge als Meinung in einer für Leser:innen verständlichen Terminologie, z. B. “Meinung”, “Leitartikel”, “Kommentar”, “Analyse” oder eine andere Bezeichnung.
- Der Inhalt signalisiert, dass es sich um die Meinung des Autors handelt, indem der Name des Autors mit einem Doppelpunkt in der Überschrift angegeben wird.
- Wenn in der Berichterstattung der Webseite eine allgemeine Agenda oder ein Standpunkt ersichtlich ist, durch die Auswahl der zu behandelnden Themen oder der in den Beiträgen geäußerten Meinungen, legt die Webseite diese Perspektive den Leser:innen an prominenter Stelle auf der Webseite deutlich offen. Etwa auf einer Informationsseite oder der Startseite der Webseite.
- Inhalte, die als Nachrichten präsentiert werden, enthalten in der Regel keine Meinungsäußerungen.
- Die Webseite bezeichnet sich selbst eindeutig als Meinungsmedium und hat nicht das erklärte Ziel, reine Nachrichteninhalte zu veröffentlichen. Inhalte werden in diesem Fall nicht als Nachrichten dargestellt.
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:
- Die als Nachrichten dargestellten Inhalte enthalten häufig Meinungsäußerungen.
- Die Webseite vertritt einen bestimmten Standpunkt durch eine eindeutig einseitige Auswahl von Artikeln oder meinungsbetonten Inhalten, ohne den Leser:innen diesen Standpunkt offenzulegen.
- Auf der Website werden Nachrichten und Meinungsartikel gemischt, ohne dass zwischen diesen beiden Arten von Artikeln klar unterschieden wird.
- Die Webseite fördert einen bestimmten Standpunkt durch eine eindeutig einseitige Themenauswahl, die diese Sichtweise vertritt, ohne den Lesern diese Position offen zu legen.
- Die Webseite kennzeichnet ihre Nachrichten- oder Meinungsinhalte ungenau.
Webseiten können ein “N/A” für dieses Kriterium erhalten, wenn die Webseite eindeutig die Seite einer Organisation ist, die deren Interessen unterstützt und ihren Auftrag transparent macht.
Vermeiden irreführender Überschriften: Es werden keine Überschriften veröffentlicht, die falsche Informationen enthalten, erheblich sensationalisieren oder nicht den tatsächlichen Inhalt des Beitrags wiedergeben. (10 Punkte)
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:
- Die Webseite veröffentlicht präzise, sachliche Überschriften, die die Inhalte der Beiträge richtig wiedergeben.
- Wenn die Webseite reißerische oder sensationsheischende Überschriften veröffentlicht, stellen diese im Allgemeinen keine Fakten falsch dar oder beschreiben den Inhalt, auf den sie sich beziehen, falsch.
- Wenn die Webseite einige irreführende Überschriften veröffentlicht hat, dann nicht so häufig, dass Nutzer:innen regelmäßig auf diese Überschriften stoßen würden.
Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:
- Die Webseite veröffentlicht häufig Überschriften, die die Inhalte der Beiträge nicht korrekt wiedergeben.
- Die Webseite veröffentlicht regelmäßig Überschriften, die erhebliche Falschinformationen enthalten.
Webseiten können ein “N/A” für dieses Kriterium erhalten, wenn die Webseite keine Überschriften veröffentlicht.