Bewertungsprozess und Kriterien

NewsGuard verfügt über ein Team von ausgebildeten Journalist:innen und erfahrenen Redakteur:innen, die anhand von neun journalistischen Kriterien Bewertungen und Mediensteckbriefe für Nachrichten- und Informationsseiten erstellen. Die Kriterien spiegeln grundlegende Anforderungen an Glaubwürdigkeit und Transparenz wider. Abhängig davon, inwieweit sie diese neun unpolitischen Kriterien erfüllen, die jeweils unterschiedlich gewichtet werden, erhalten die Webseiten einen Score von 0 bis 100. Dieser wird auch als Prozentzahl dargestellt, sowie mit einer Rating-Einordnung versehen, die verdeutlicht, wie viele der gewichteten Kriterien erfüllt werden. Der Mediensteckbrief für jede Webseite (auf den man per Klick auf die Bewertung gelangt), erläutert zudem im Detail, wie das Team von NewsGuard zu seiner Bewertung kam.

Score und Rating-Level

Für Nutzer:innen der Browser-Erweiterung wird die Bewertung jeder Webseite in Form eines Symbols neben den Links in Suchmaschinen und auf Social Media-Plattformen angezeigt. Zum Beispiel so:

Die kurze, zusammenfassende Beschreibung zur jeweiligen Bewertung der Webseite variiert je nach Score:

100 (oder 100%)

Sehr glaubwürdig: Diese Webseite erfüllt alle neun Standards für Glaubwürdigkeit und Transparenz.

75-99 (oder 75%-99%)

Größtenteils glaubwürdig: Diese Webseite entspricht weitgehend den grundlegenden Standards der Glaubwürdigkeit und Transparenz.

60-74 (oder 60%-74%)

Glaubwürdig mit Ausnahmen: Diese Webseite hält im Allgemeinen grundlegende Standards der Glaubwürdigkeit und Transparenz ein – jedoch mit erheblichen Einschränkungen.

40-59 (oder 40%-59%)

Mit Vorsicht fortfahren: Diese Webseite ist unzuverlässig, da sie einige grundlegende journalistische Standards nicht einhält.

0-39 (oder 0% to 39%)

Höchste Vorsicht ist geboten: Diese Webseite ist unzuverlässig, da sie in hohem Maße gegen grundlegende journalistische Standards verstößt.

Darüber hinaus erhalten einige Webseiten keinen Score anhand der neun Kriterien, da diese nicht für sie relevant sind. Sie erhalten jedoch einen Mediensteckbrief, der die Webseite im Allgemeinen beschreibt.

Es gibt zwei solcher Kategorien von Webseiten:

NewsGuard Satire Rating

Satire: Eine Humor- oder Satire-Webseite erhält die Bewertung „Satire“, was darauf hinweist, dass es sich nicht um eine echte Nachrichten-Webseite handelt. Wir bewerten diese Seiten nicht nach den neun journalistischen Kriterien, verfassen jedoch eine Beschreibung der jeweiligen Webseite. Sofern möglich, geben wir auch die dahinter stehenden Verantwortlichen an.

NewsGuard Platform Rating

Plattform: Eine Webseite erhält die Bewertung „Plattform“, wenn sie in erster Linie unzensierte, von den Anwendern selbst erstellte Inhalte enthält. Über die Zuverlässigkeit von Informationen auf diesen Seiten lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Wir bewerten diese Seiten nicht nach den neun journalistischen Kriterien, verfassen jedoch eine Beschreibung der betreffenden Webseite und ihrer Praktiken.

Bewertungskriterien

NewsGuards Bewertungen und Mediensteckbriefe für Nachrichten- und Informationsseiten basieren auf neun unpolitischen Kriterien der Glaubwürdigkeit und Transparenz. Diese sind nach Relevanz gewichtet (siehe unten). Alle Kriterien werden mit “erfüllt” oder “nicht erfüllt” bewertet, d. h. eine Webseite erhält entweder alle mit dem Kriterium verbundenen Punkte oder keine der Punkte. In einigen Fällen kann dies dazu führen, dass die Bewertungen weniger präzise ausfallen. Die Alternative, einigen Webseiten teilweise Punkte zu geben, ist jedoch bei dem aufwändigen Prozess der Bewertung tausender Nachrichtenseiten nicht umsetzbar.

In einigen speziellen Fällen, die weiter unten beschrieben werden, kann eine Webseite ein “N/A” für ein Kriterium erhalten. Dort kam NewsGuard zu dem Ergebnis, dass das Kriterium nicht auf die Webseite zutrifft. In diesen Fällen erhält die Webseite die mit dem Kriterium verbundenen Punkte.

Satire-Seiten und Plattformen werden gesondert gekennzeichnet und nicht anhand der neun Kriterien bewertet.

Jede Bewertung wird detailliert im Mediensteckbrief beschrieben. Dieser erklärt, warum NewsGuard das jeweilige Kriterium als erfüllt oder nicht erfüllt gewertet hat. Er führt außerdem alle Belege und Beispiele zur Untermauerung der Bewertungen an sowie alle relevanten Kommentare der Eigentümer:innen der Webseite. Bevor NewsGuard eine Bewertung oder ein Update der Bewertung veröffentlicht, kontaktiert das Journalist:innen-Team immer die Webseitenanbieter:innen, bei denen Punkte abgezogen werden, um Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

Die folgenden Kriterien sind in der Reihenfolge ihrer Gewichtung für die Bewertung einer Webseite von 0-100 aufgeführt.

Zuletzt aktualisiert am 17. Februar 2023

Glaubwürdigkeit

Es werden nicht wiederholt falsche oder grob irreführende Inhalte veröffentlicht: Die Webseite veröffentlicht nicht wiederholt und aktuell Inhalte, die sich als signifikant falsch oder grob irreführend erwiesen haben und die nicht rasch und sichtbar richtig gestellt wurden. Die Schwelle bei diesem Kriterium liegt hoch. In der Praxis bedeutet dies, dass die Webseite an einem beliebigen Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit signifikant falsche oder grob irreführende Informationen anzeigt. (22 Punkte)

Siehe Einzelheiten

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:

  • Die Webseite veröffentlicht weder aktuell noch wiederholt signifikant falsche oder grob irreführende Informationen. (Dies wird unabhängig davon betrachtet, ob eine Webseite in der Vergangenheit solche Inhalte veröffentlicht hat. In diesem Fall erfüllt sie möglicherweise das zweite Kriterium, die verantwortungsbewusste Recherche und Aufbereitung von Informationen, nicht.)
  • In der Regel findet man auf der Webseite keine oder nur vereinzelt sachliche Fehler oder Falschmeldungen.
  • Inhaltliche Fehler werden in der Regel schnell und transparent korrigiert.
  • Obwohl eine Webseite in der Vergangenheit wiederholt signifikant falsche oder grob irreführende Informationen veröffentlicht hat, war das in den letzten Monaten nicht mehr der Fall.
  • Wenn die Webseite andere Publikationen oder Quellen zitiert, die Falschbehauptungen aufstellen, werden diese Behauptungen nicht als Tatsachen dargestellt und entsprechend eingeordnet. (Stellt eine Webseite die zitierten falschen Behauptungen nicht in den richtigen Kontext oder präsentiert nur eine bestimmte Sichtweise ohne Einbezug der Fakten, kann es bedeuten, dass die Webseite das Kriterium “verantwortungsbewusste Recherche und Aufbereitung von Informationen” nicht erfüllt.)
  • Wenn die Webseite gelegentlich signifikant falsche oder grob irreführende Behauptungen veröffentlicht, machen diese nur einen kleinen Teil des Gesamtinhalts aus, der ansonsten journalistischen Standards entspricht.

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:

  • Die Webseite zeigt ein Muster, in dem sie regelmäßig und kontinuierlich signifikant falsche oder grob irreführende Behauptungen veröffentlicht. Das heißt, dass Nutzer:innen bei einem beliebigen Besuch der Webseite wahrscheinlich auf eine solche falsche oder irreführende Behauptung stoßen würden. Signifikant falsch bedeutet, dass es eindeutige, glaubwürdige Beweise gibt, die der Behauptung widersprechen. In einem solchen Fall, würde eine vernünftige Person, die darauf achtet, die Fakten richtig einzuordnen, die falsche Behauptung wahrscheinlich nicht aufstellen. Grob irreführend bedeutet, dass die Fakten so dargestellt werden, dass ein durchschnittlicher Leser ein deutlich und erheblich verzerrtes Bild der vorliegenden Fakten erhält – beispielsweise durch das Fehlen umfangreicher gegenteiliger Informationen, die die Behauptungen in hohem Maße widerlegen oder sie entkräften.
  • Die Webseite hat in der Vergangenheit signifikant falsche oder grob irreführende Informationen veröffentlicht, die immer noch auf der Webseite zu finden sind, und zwar in einer Art und Weise, in der Nutzer:innen wahrscheinlich auf sie stoßen werden, z. B. in einem gesonderten Bereich, der von der Startseite aus verlinkt ist, oder auf einer Themenseite, die die Berichterstattung der Webseite zu einem aktuellen Thema zusammenfasst.
  • Auf der Webseite werden wiederholt Behauptungen aufgestellt, die durch eine Fülle wissenschaftlicher und anderer glaubwürdiger Beweise widerlegt werden.
  • Auf der Webseite werden regelmäßig Quellen oder andere Veröffentlichungen zitiert, in denen Informationen veröffentlicht werden, die signifikant falsch oder grob irreführend sind, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass diese Informationen falsch sind.
  • Auf der Webseite werden wiederholt Verschwörungserzählungen verbreitet, die nicht widerlegt werden können, aber keine Faktengrundlage haben und gegen die eine Fülle von glaubwürdigen Beweisen spricht.
  • Unter Umständen erfüllt auch ein staatliches Medium, das die falschen Behauptungen seines staatlichen Eigentümers wiedergibt oder ohne Einordnung zitiert, dieses Kriterium nicht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Nachrichtenorganisation nicht über eine wirksame Satzung verfügt oder mit der rechtlichen Unabhängigkeit ausgestattet ist, Nachrichten unabhängig von den Ansichten der Regierung zu publizieren.

Hinweis: Bei der Bewertung dieses Kriteriums prüft NewsGuard sowohl Behauptungen in Nachrichtenartikeln als auch Tatsachenbehauptungen in Meinungsartikeln, selbst wenn diese eindeutig als Meinung gekennzeichnet sind.

Verantwortungsbewusste Recherche und Aufbereitung von Informationen: Journalist:innen bemühen sich um akkurate, unabhängige und ausgewogene Recherchen, die auf einer Vielzahl von Quellen beruhen, bevorzugt auf Original- oder auf glaubwürdigen Sekundärquellen. Die Berichterstattung verzerrt Informationen nicht oder stellt diese falsch dar, um den eigenen Standpunkt zu unterstützen.

Siehe Einzelheiten

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:

  • Die Webseite berichtet in der Regel sachlich über Ereignisse und stellt Informationen im Kontext dar.
  • Die Webseite verweist in der Regel auf glaubwürdige Quellen und nennt bei der Wiederveröffentlichung von Inhalten die Originalquelle.
  • Die Webseite veröffentlicht in der Regel Behauptungen, die überprüft werden können, entweder durch die Angabe zuverlässiger Quellen oder durch die Bereitstellung von Belegen oder Berichten aus erster Hand.
  • Wenn Artikel Personen zitieren, die eindeutig falsche Behauptungen aufstellen, weist die Webseite die Leser in der Regel auf die unzutreffenden Angaben hin.
  • Wenn Artikel Personen zitieren, die eine unbelegte Behauptung aufstellen, für die es erhebliche Belege gibt, die dagegen sprechen, gibt die Webseite in der Regel auch diese an. Oder sie weist darauf hin, dass die Behauptung unbelegt ist.
  • Die Webseite hat zwar vereinzelte falsche oder unbelegte Behauptungen aufgestellt, hat dies jedoch nicht wiederholt getan.
  • Wenn die Webseite durch künstliche Intelligenz generierte Inhalte veröffentlicht, gibt es eine angemessene Überprüfung dieser Inhalte, um grobe Fehler zu vermeiden.

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:

  • Die Webseite verzerrt oder stellt Tatsachen falsch dar, indem sie z.B. Zitate aus dem Zusammenhang reißt oder eine wissenschaftliche Studie zitiert, um eine falsche Behauptung aufzustellen, die durch die Forschung nicht gestützt wird.
  • Die Webseite erfüllt nicht das erste Kriterium von NewsGuard und veröffentlicht wiederholt falsche Inhalte.
  • Die Webseite zitiert regelmäßig Quellen oder andere Medien, die eindeutig falsche Behauptungen aufstellen, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Behauptungen falsch sind.
  • Die Webseite zitiert regelmäßig Quellen oder andere Publikationen, die unbegründete Behauptungen aufstellen, für die es glaubwürdige Gegenbeweise gibt, ohne darauf hinzuweisen, dass die Informationen unbegründet sind oder Gegenbeweise existieren.
  • Die Webseite hat zahlreiche ältere, eindeutig falsche Behauptungen zu wichtigen Themen veröffentlicht, die unkorrigiert online bleiben. (Dieser Punkt ist relevant, selbst wenn die Webseite solche Behauptungen in letzter Zeit nicht mehr veröffentlicht hat.)
  • Die Website berichtet einseitig über Themen, wie z.B. Politik, ohne eindeutig offenzulegen, dass sie einer Regierung oder Organisation angehört oder von ihr finanziert wird, die die Ansichten der Website unterstützt ⁠— z.B. eine Website, die einer politischen Kampagne angehört und negative Berichte über andere Kandidaten veröffentlicht, ohne diesen Interessenkonflikt offenzulegen.
  • Die Webseite veröffentlicht schlecht recherchierte Informationen, die schwer zu überprüfen sind, indem sie etwa den Kontext wie Zeiten, Orte und Namen weglässt.
  • Die Webseite veröffentlicht regelmäßig Inhalte von anderen Herausgebern ohne Nennung der ursprünglichen Quelle.
  • Die Webseite zitiert überwiegend anonyme Quellen, deren Verbindung zu den Informationen nicht klar beschrieben ist.
  • Die Webseite veröffentlicht von künstlicher Intelligenz generierte Inhalte, ohne die Leser darüber zu informieren und ohne eine angemessene Überprüfung dieser Inhalte, was zu groben Fehlern führt.

Die Webseite verfolgt wirkungsvolle Standards zur Korrektur von Fehlern: Die Webseite identifiziert regelmäßig Fehler und veröffentlicht Klarstellungen und Korrekturen. Sie korrigiert Fehler transparent und lässt eindeutig falsche Inhalte nicht unkorrigiert stehen. (12.5 Punkte)

Siehe Einzelheiten

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:

  • Die Webseite korrigiert regelmäßig Fehler in ihren Beiträgen. Es wurde mindestens eine Korrektur pro Jahr veröffentlicht und auch in den vergangenen Jahren wurden Korrekturen veröffentlicht.
  • Die Korrekturen sind erkennbar, und der korrigierte Fehler wird Leser:innen klar beschrieben.
  • Die Webseite veröffentlicht noch kein ganzes Jahr lang Inhalte, und obwohl sie noch keine Korrekturen veröffentlicht hat, wurden bei der Überprüfung durch NewsGuard keine eindeutig falschen Behauptungen gefunden, die eine Korrektur erfordern würden. Es ist also noch zu früh für NewsGuard, ein Versäumnis bei diesem Kriterium festzustellen.

Hinweis: Ein Mediensteckbrief kann darauf hinweisen, dass eine Webseite Korrekturrichtlinien veröffentlicht, aber eine solche Richtlinie ist nicht notwendig, um dieses Kriterium zu erfüllen.

 

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:

  • Die Webseite korrigiert nicht regelmäßig Fehler, d.h. NewsGuard konnte in den letzten Jahren nicht nachweisen, dass mindestens eine Korrektur pro Jahr vorgenommen wurde.
  • Die Webseite löscht oder korrigiert wiederholt Inhalte, um Fehler zu beseitigen, ohne dabei Korrekturen transparent zu veröffentlichen.
  • Die Webseite hat früher transparente Korrekturen veröffentlicht, aber nicht in den letzten zwölf Monaten.
  • Die Webseite korrigiert Fehler nur auf Nachfrage von NewsGuard.
  • Selbst wenn die Webseite regelmäßig Korrekturen für kleinere Fehler veröffentlicht, lässt sie wiederholt falsche Behauptungen unkorrigiert.

Klare Unterscheidung zwischen Nachricht und Meinung: Webseiten, die sowohl Nachrichten als auch Kommentare veröffentlichen, unterscheiden diese deutlich voneinander. Die Berichterstattung greift nicht auf eine einseitige Auswahl an Fakten zurück, um einen bestimmten Standpunkt zu unterstützen. Webseiten, die eine bestimmte Sichtweise vertreten, legen diese offen. (12.5 Punkte)

Siehe Einzelheiten

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:

  • Die Webseite veröffentlicht Meinungsinhalte in einem ausgewiesenen Bereich und kennzeichnet Beiträge als Meinung in einer für Leser:innen verständlichen Terminologie, z. B. “Meinung”, “Leitartikel”, “Kommentar”, “Analyse” oder eine andere Bezeichnung. 
  • Der Inhalt signalisiert, dass es sich um die Meinung des Autors handelt, indem der Name des Autors mit einem Doppelpunkt in der Überschrift angegeben wird.
  • Wenn in der Berichterstattung der Webseite eine allgemeine Agenda oder ein Standpunkt ersichtlich ist, durch die Auswahl der zu behandelnden Themen oder der in den Beiträgen geäußerten Meinungen, legt die Webseite diese Perspektive den Leser:innen an prominenter Stelle auf der Webseite deutlich offen. Etwa auf einer Informationsseite oder der Startseite der Webseite.
  • Inhalte, die als Nachrichten präsentiert werden, enthalten in der Regel keine Meinungsäußerungen.
  • Die Webseite bezeichnet sich selbst eindeutig als Meinungsmedium und hat nicht das erklärte Ziel, reine Nachrichteninhalte zu veröffentlichen. Inhalte werden in diesem Fall nicht als Nachrichten dargestellt.

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:

  • Die als Nachrichten dargestellten Inhalte enthalten häufig Meinungsäußerungen.
  • Die Webseite vertritt einen bestimmten Standpunkt durch eine eindeutig einseitige Auswahl von Artikeln oder meinungsbetonten Inhalten, ohne den Leser:innen diesen Standpunkt offenzulegen.
  • Auf der Website werden Nachrichten und Meinungsartikel gemischt, ohne dass zwischen diesen beiden Arten von Artikeln klar unterschieden wird.
  • Die Webseite fördert einen bestimmten Standpunkt durch eine eindeutig einseitige Themenauswahl, die diese Sichtweise vertritt, ohne den Lesern diese Position offen zu legen.
  • Die Webseite kennzeichnet ihre Nachrichten- oder Meinungsinhalte ungenau.

Webseiten können ein “N/A” für dieses Kriterium erhalten, wenn die Webseite eindeutig die Seite einer Organisation ist, die deren Interessen unterstützt und ihren Auftrag transparent macht.

Vermeiden irreführender Überschriften: Es werden keine Überschriften veröffentlicht, die falsche Informationen enthalten, erheblich sensationalisieren oder nicht den tatsächlichen Inhalt des Beitrags wiedergeben. (10 Punkte)

Siehe Einzelheiten

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:

  • Die Webseite veröffentlicht präzise, sachliche Überschriften, die die Inhalte der Beiträge richtig wiedergeben.
  • Wenn die Webseite reißerische oder sensationsheischende Überschriften veröffentlicht, stellen diese im Allgemeinen keine Fakten falsch dar oder beschreiben den Inhalt, auf den sie sich beziehen, falsch.
  • Wenn die Webseite einige irreführende Überschriften veröffentlicht hat, dann nicht so häufig, dass Nutzer:innen regelmäßig auf diese Überschriften stoßen würden.

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:

  • Die Webseite veröffentlicht häufig Überschriften, die die Inhalte der Beiträge nicht korrekt wiedergeben.
  • Die Webseite veröffentlicht regelmäßig Überschriften, die erhebliche Falschinformationen enthalten.

Webseiten können ein “N/A” für dieses Kriterium erhalten, wenn die Webseite keine Überschriften veröffentlicht.

Transparenz

Die Webseite veröffentlicht Eigentumsverhältnisse und Finanzierung: Eigentumsverhältnisse und/oder Finanzierung werden ebenso veröffentlicht wie ideologische Standpunkte/Positionen, die mit den Interessen der Eigentümer:innen verbunden sind. Dies geschieht in einer nutzerfreundlichen und transparenten Art und Weise. (7.5 Punkte)

Siehe Einzelheiten

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:

  • Eigentümer:innen der Webseite oder wichtige Geldgeber:innen werden offengelegt. Nennenswerte politische Zugehörigkeiten oder Aktivitäten, ein finanzielles Interesse oder eine andere Funktion, die einen Interessenkonflikt mit der Berichterstattung der Webseite darstellen könnten, werden ebenfalls transparent offengelegt.
  • In Artikeln oder bei Themen, die mit den Eigentümer:innen oder Geldgeber:innen in Verbindung stehen, legt die Webseite dies offen.
  • Gehört die Webseite einer gemeinnützigen Organisation, werden die wichtigsten Geldgeber:innen genannt, sodass Nutzer:innen diese Informationen leicht finden können.

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:

  • Die Webseite weist ihre Eigentümer:innen, einschließlich gegebenenfalls der Muttergesellschaft, nicht eindeutig aus.
  • Die einzige Erwähnung der Eigentümer:innen der Webseite befindet sich an einer Stelle, die durchschnittliche Leser:innen wahrscheinlich nicht sehen, bemerken oder verstehen würden, wie z. B. in einem Urheberrechtshinweis oder den Nutzungsbedingungen.
  • Die Webseite gehört einer gemeinnützigen Organisation, gibt aber nicht an, wer die Hauptgeldgeber:innen sind.
  • Die Webseite legt mögliche Interessenkonflikte ihrer Eigentümer:innen und Geldgeber:innen in einzelnen Artikeln, die mit diesen zu tun haben, nicht offen.

Werbung wird als solche gekennzeichnet: Die Webseite macht deutlich, welche Inhalte bezahlt sind und welche nicht. (7.5 Punkte)

Siehe Einzelheiten

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:

  • Werbung wird von redaktionellen Inhalten entweder durch klare visuelle Hinweise oder explizite Kennzeichnungen wie “Werbung”, “bezahlter Inhalt”, “gesponsert” oder eine andere Kennzeichnung unterschieden, die leicht verständlich ist und eindeutig aussagt, dass der Inhalt bezahlt ist.
  • Wenn die Webseite einen gesponserten oder werblichen Artikel neben Nachrichteninhalten veröffentlicht, weist sie Leser:innen an prominenter Stelle (z. B. am Anfang des gesponserten Artikels oder in der Überschrift), darauf hin, dass der Inhalt bezahlt ist. Ein Hinweis am Ende eines langen Artikels oder in einer kleinen, schwer zu erkennenden Schrift erfüllt diesen Standard nicht.
  • Wenn die Webseite Inhalte als Teil einer kommerziellen Partnerschaft veröffentlicht, legt die Webseite diese Vereinbarung oder Partnerschaft offen.
  • Wenn die Webseite einen Artikel mit Affiliate-Links veröffentlicht, wird auf der Seite des Artikels an einer gut sichtbaren Stelle und in einer leicht erkennbaren Art und Weise deutlich darauf hingewiesen, dass die Webseite eine Provision erhält.

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:

  • Die Webseite präsentiert gesponserte und werbliche Artikel neben reinen Nachrichteninhalten, ohne die kommerzielle Natur der werblichen Artikel klar zu unterscheiden.
  • Die Artikel der Webseite enthalten Links zu Produkten, bei deren Kauf die Webseite eine Provision erhält, ohne dass Leser:innen klar auf diese kommerzielle Vereinbarung hingewiesen werden.
  • Die Webseite veröffentlicht bezahlte Inhalte, Affiliate-Links und andere kommerzielle Inhalte, die nicht einfach als kommerzielle Inhalte erkennbar sind und nur uneindeutige Beschriftungen tragen. Etwa “Von unseren Partnern” oder “Rund ums Web”.
  • Die Webseite wird dafür bezahlt, Werbeartikel im Namen eines Unternehmens oder einer Organisation zu veröffentlichen, ohne dass Leser:innen die kommerzielle Beziehung erkennen können.

Webseiten können ein “N/A” für dieses Kriterium erhalten, wenn die Webseite keine Werbung oder gesponserte Inhalte veröffentlicht.

Offenlegen der redaktionell Verantwortlichen, einschließlich möglicher Interessenkonflikte: Informationen über Verantwortliche und mögliche Interessenkonflikte sind auf der Webseite zugänglich. Zudem werden Möglichkeiten für Leser:innen angezeigt, wie sie die Webseite zu redaktionellen Fragen kontaktieren können. (5 Punkte)

Siehe Einzelheiten

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:

  • Die Webseite nennt an einer leicht einsehbaren Stelle eine Person, die redaktionell verantwortlich ist, und bietet Leser:innen eine Möglichkeit, die Webseite zu redaktionellen Fragen zu kontaktieren.
  • Wenn die redaktionellen Verantwortlichen der Webseite einen erheblichen potenziellen Interessenkonflikt haben, wie z. B. eine Beteiligung an einer politischen Kampagne oder an einem Unternehmen, über das die Webseite berichtet, werden solche Konflikte für Leser:innen offengelegt.

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:

  • Die Webseite weist nicht aus, wer für die redaktionellen Inhalte verantwortlich ist, oder tut dies nur an einer Stelle, die für durchschnittliche Besucher:innen der Webseite nicht leicht auffindbar ist.
  • Selbst wenn die Webseite den Namen einer für den redaktionellen Inhalt verantwortlichen Person aufführt, bietet sie den Leser:innen keine Möglichkeit, die Webseite zu redaktionellen Fragen zu kontaktieren.
  • Einer oder mehrere der redaktionellen Verantwortlichen der Webseite haben einen erheblichen potenziellen Interessenkonflikt, wie z. B. ein Engagement in einer politischen Organisation oder bei einem Unternehmen, über das die Webseite berichtet, der den Leser:innen gegenüber nicht offengelegt wird.

Informationen über Journalist:innen, zusammen mit Kontakt- oder biografischen Informationen: Informationen über Personen, die die Inhalte des Mediums erstellen, sind auf der Webseite zugänglich. (5 Punkte)

Siehe Einzelheiten

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium erfüllen könnte:

  • Der Inhalt wird in der Regel den entsprechenden Verfasser:innen zugeordnet, deren vollständige Namen angegeben werden. Zusätzlich bietet die Webseite entweder Kontaktinformationen oder relevante biografische Informationen für die meisten Autor:innen. (Beispiele für Kontaktinformationen sind Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Twitter-Handles oder andere Channels, über die die Verfasser:innen der Inhalte kontaktiert werden können).
  • Wenn Inhalte in der Regel nicht den entsprechenden Autor:innen zugeordnet werden, bietet die Webseite ein Mitarbeiterverzeichnis, in dem die Namen, relevanten biografischen Angaben und Kontaktinformationen der Journalist:innen aufgeführt sind, zusammen mit einem Hinweis auf die allgemeinen Themen oder Berichterstattungsbereiche, zu denen sie jeweils beitragen.
  • Enthält die Webseite von künstlicher Intelligenz erstellte Inhalte, so wird dies den Leser:innen klar und deutlich mitgeteilt.

Hier sind einige Gründe, warum eine Webseite dieses Kriterium nicht erfüllen könnte:

  • Inhalte werden nie oder nur selten Autor:innen zugeordnet.
  • Inhalte werden oft nur mit dem Vornamen, den Initialen oder einem Pseudonym der Autor:innen versehen.
  • Inhalte werden zwar bestimmten Autor:innen zugeschrieben, aber die Webseite bietet keine Kontaktinformationen oder relevante biografische Informationen über die Verfasser:innen von Inhalte.
  • Es gibt Hinweise darauf, dass die Inhalte auf der Webseite regelmäßig von künstlicher Intelligenz erstellt werden, ohne dass dies offengelegt wird, oder dass die von künstlicher Intelligenz erstellten Inhalte dem Autor oder der Autorin der Publikation zugeschrieben werden.

Hinweis: Einige Publikationen haben NewsGuard bereits mitgeteilt, dass sie zum Schutz der Autor:innen (etwa gegen Online-Hetze) diese nicht namentlich nennen, oder weil sie darin einen Eingriff in ihre Privatsphäre sehen. In einigen Fällen ist dies eine berechtigte Sorge und stellt ein starkes Argument gegen dieses Kriterium dar. NewsGuard ist jedoch der Ansicht, dass Journalist:innen im Allgemeinen hinter ihrer Arbeit stehen und für sie verantwortlich sein sollten. Daher stellt es nach wie vor eine Schwachstelle des NewsGuard-Systems dar, dass ansonsten qualitativ hochwertige Webseiten, die in Bereichen tätig sind, in denen Journalist:innen gefährdet sein könnten, einen Score von 95 anstelle von 100 erhalten. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass die Tätigkeit in bestimmten Regionen oder Ländern eine solche Offenlegung unmöglich macht und die Webseite daher Leser:innen diese Informationen vorenthalten muss.

Bewertungsverfahren

Unser Bewertungsprozess wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass unsere neun journalistischen Kriterien auf alle Webseiten gleichermaßen fair und korrekt angewandt werden, unabhängig von Thema, Tonalität oder von etwaiger politischer Ausrichtung der Seite und unabhängig davon, ob es sich um eine etablierte größere Nachrichtenseite oder ein kleines digitales Startup-Unternehmen handelt.

  1. Ein NewsGuard-Analyst:innen bewertet den Inhalt der Webseite anhand unserer neun Kriterien. Unsere Analyst:innen sind ausgebildete Journalist:innen, die relevante Informationen über Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und Glaubwürdigkeit der Webseite und die Transparenz der Webseite recherchieren.
  2. Basierend auf dieser Untersuchung entwerfen Analyst:innen einen Mediensteckbrief für die Seite. Mediensteckbriefe folgen einer festgelegten Struktur, aus der hervorgeht, inwieweit die Webseite den neun Kriterien gerecht wird. Außerdem enthalten sie eine schriftliche Erläuterung des Inhalts der Webseite, der Verantwortlichen sowie eine Begründung des Scores.
  3. Wir rufen die Betreiber:innen der Webseite an und bitten um Stellungnahme. Wenn NewsGuard-Analyst:innen zu der Ansicht gelangen, dass eine Webseite eines oder mehrere der neun Kriterien verfehlt, ist es die Praxis von NewsGuard, sich mit den Inhaber:innen der Webseite in Verbindung zu setzen, um vor der Veröffentlichung der Bewertung deren Stellungnahme einzuholen. Wenn es eine Stellungnahme gibt, wird diese in die schriftliche Bewertung der Webseite mit aufgenommen, um den Nutzer:innen die Sicht der Verantwortlichen zu vermitteln.
  4. Die Bewertung wird von erfahrenen Redakteur:innen redigiert und auf sachliche Richtigkeit geprüft. Mindestens zwei leitende Redakteur:innen und die CEOs von NewsGuard überprüfen jeden Mediensteckbrief vor der Veröffentlichung, um sicherzustellen, dass die Bewertung so fair und korrekt wie möglich ist.
  5. Die Bewertung der Webseite basiert allein auf ihrer Erfüllung jedes der neun Kriterien. Die Kriterien sind unpolitisch.
  6. Wir aktualisieren die Bewertungen und Mediensteckbriefe regelmäßig. NewsGuard aktualisiert regelmäßig seine Bewertung und Mediensteckbreife der einzelnen Seiten. Wenn eine Webseite ihre Praktiken ändert, kann sich entsprechend auch ihre Bewertung nach einem oder mehreren der neun Kriterien von NewsGuard ändern. Mehr als 2000 Webseiten haben ihre Transparenz- oder Glaubwürdigkeitspraktiken durch die Zusammenarbeit mit den Analyst:innen von NewsGuard im Rahmen des Bewertungsverfahrens verbessert. Solche Aktualisierungen werden in einer Anmerkung am Ende des Mediensteckbriefs vermerkt.
  7. Wir genügen unserer Rechenschaftspflicht und machen unsere Arbeit transparent. Jeder Mediensteckbrief enthält die Namen der Personen, die an der Bewertung mitgewirkt haben. Die Hintergründe der benannten Analyst:innen und Redakteur:innen sowie die der betreuenden Redakteur:innen finden Sie, indem Sie auf die jeweiligen Namen klicken oder die Seite „Unser Team“ auf dieser Webseite besuchen. Wenn eine Webseite mit der Bewertung von NewsGuard nicht einverstanden ist, kann sie im Rahmen des Bewertungsprozesses Stellung beziehen, und die entsprechenden Kommentare werden in den Mediensteckbrief der Webseite aufgenommen. Herausgeber:innen können auch eine ausführlichere Antwort oder Beschwerde über die Kontaktseite von NewsGuard einreichen. Solche Beschwerden werden hier auf der Webseite von NewsGuard veröffentlicht und vom zugehörigen Mediensteckbrief verlinkt.