Achgut.com

Im September 2021 kontaktierte NewsGuard-Analystin Elena Bernard Achgut.com als Teil eines regulären Updates des Mediensteckbriefs. Auf Nachfrage zu den Artikeln, die im Mediensteckbrief zitiert werden, und anderen redaktionellen Standards, antwortete die Seite, sie würde die Anfrage an die jeweiligen Autoren weiterleiten. Alle abgesehen von einer Autorin antworteten. Auszüge der Antworten werden im Mediensteckbrief zitiert und die vollständigen Stellungnahmen sind unten aufgeführt.

Im November 2021 schickte der Geschäftsführer und Mitbegründer von Achgut.com, Dirk Maxeiner, eine zusätzliche Stellungnahme. Diese ist ebenfalls unten zusammen mit der Antwort von NewsGuard in voller Länge aufgeführt.


Sehr geehrte Frau Bernhard,

besten Dank für Ihre Fragen und die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Anbei unsere bzw. die Antworten der angesprochenen Autoren. Aus Dokumentationsgründen und um der klaren Zuordnung wegen wiederhole ich Ihre Fragen in Rot und setze unsere entsprechenden Antworten darunter. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Maxeiner


Sehr geehrter Herr Kramer,

vielen Dank, dass Sie meine Anfrage bezüglich einer Stellungnahme an die jeweiligen Autoren weitergegeben haben. Eine ergänzende Nachfrage habe ich noch: Auf Ihrer Seite “Unerhört” schreiben Sie “Fehler werden bei uns offen eingestanden und transparent korrigiert.” Tatsächlich habe ich unter manchen Artikeln Korrekturvermerke gefunden; andere hingegen, darunter die vier, auf die ich mich in meiner vorigen Mail beziehe, sind bisher unkorrigiert. Wie gehen Sie mit der Korrektur von Fehlern um? Haben Sie eine Korrekturrichtlinie?

Freundliche Grüße

Elena Bernard

Antwort von Dirk Maxeiner:

Unsere Korrekturrichtlinie ist genauso wie in Ihrer Anfrage zitiert: “Fehler werden bei uns offen eingestanden und transparent korrigiert.” Bei den vier von Ihnen angeführten Artikeln besteht kein Korrekturbedarf, da keine Fehler vorliegen, entnehmen sie das bitte im Detail den folgenden Antworten. Drei der vier Beiträge wurden von ausgewiesenen juristischen (Anwalt) und medizinischen Experten (Arzt und Biochemiker) verfasst. Dazu grundsätzlich: Selbstverständlich gibt es in diesen Bereichen unter verschiedenen Fachleuten unterschiedliche Meinungen, aber das sind eben verschiedene Meinungen (und nicht endgültige Wahrheiten) innerhalb des juristischen und  wissenschaftlichen Diskurses, die mit dem sich verändernden Wissen der stetigen Revision unterworfen sind. So läuft der wissenschaftliche Erkenntnisprozess. Unsere Autoren tragen zu diesem Prozess bei.  Und nun zu den Beiträgen und Antworten im Detail, die dies sehr schön veranschaulichen.


Frage Elena Bernard:

In dem Artikel
https://www.achgut.com/artikel/und_nochmal_verschlimmert_die_impfung_womoeglich_covid

steht unter anderem, es gebe “Hinweise darauf, dass die Krankheit durch die Impfung verschlimmert wird. Man nennt das Phänomen “antibody dependent enhancement” (ADE), dabei führt die Impfung dazu, dass eine Neuinfektion mit dem Erreger viel schlimmer verläuft als ohne Impfung. Seit einigen Wochen verdichtet sich diese Evidenz, nun ist ein weiterer sehr wichtiger Aufsatz dazu erschienen.” In der verlinkten Studie geht es allerdings gar nicht um ADE, sondern um mögliche Durchbrucherkrankungen bei Geimpften und Genesenen. Der Autor schreibt dazu nur: “Dies alles ist noch kein Beweis für ADE, doch sieht es leider danach aus.” Seine Folgerungen sind jedoch nicht durch die Studie gedeckt. Das PEI schreibt auf seiner Webseite “Bislang gibt es weder im Tiermodell einer SARS-CoV-2-Infektion, noch bei COVID-19-Genesenen oder SARS-CoV-2-Infizierten Hinweise auf das Vorkommen einer ADE-verursachten Infektionsverstärkung.” Auch zu ADE nach Impfungen gibt es meinen Recherchen zufolge bislang keine aussagekräftigen Studien, die ein Vorkommen von ADE nahelegen würden.

Stellungnahme von „Jochen Ziegler“ (Pseudonym):

„Der Autor des Einwands versucht einen einzigen Aspekt meiner Aussagen zu ADE zu widerlegen, ohne den Gesamtzusammenhang zu würdigen. Mein zentrales Argument lautet, dass in der Vergangenheit im Tiermodell ADE und VAH bei auf den SARS-Cov-1- und MERS-Spikeproteinen beruhenden Impfstoffen aufgetreten sind. Die zitierte Studie aus Israel zeigt, dass Geimpfte ein fast 30 mal höheres Risiko zur Reinfektion mit SARS-Cov-2 haben als Ungeimpfte. Da das SARS-Cov-2 Spike-Protein den beiden anderen sehr eng verwandt ist, weisen diese Tatsachen zusammen darauf hin, dass es möglicherweise bei der SARS-Cov-2 Impfung mit dem Spike-Protein zu ADE/VAH kommen könnte. Doch habe ich nie gesagt, dass das schon bewiesen ist. Als die Impfstoffentwicklung noch den extrem sinnvollen und notwendigen Normen des Aufbaus klinischer Studien folgte, hat man nach der Impfung von ein paar hundert Probanden in der Phase II abgewartet, ob sich solche oder andere unerwünschte Wirkungen einstellen. Da man das versäumt hat, wird es sich in den nächsten Monaten an 2 Milliarden Menschen zeigen. Das war keine gute Idee, auch wenn es nicht zu ADE / VAH kommt.

Der Hinweis auf die PEI-Angaben ist wissenschaftlich irrelevant. Das PEI unterschätzt auch die akute Toxizität der Impfstoffe um den Faktor 10 bis 20. So erstklassig es bei anderen Themen auch ist, bei der SARS-Cov-2 Impfung ist es als Institution nicht mehr ernst zu nehmen, genauso wenig wie die STIKO, die Empfehlungen ausgesprochen hat, die angesichts des Fehlens von 4 Jahren klinischer Entwicklung der Impfstoffe zur Feststellung der Sicherheit der Impfungen eindeutig unzulässig sind. Man wird die STIKO bei der notwendigen gesellschaftlichen Bewältigung des COVID-Impfskandals vollkommen neu besetzen müssen. Ob Laien, die nicht zwischen der toxischen SARS-Cov-2 Impfung und den extrem wertvollen Basisimpfstoffen, die wir haben, unterscheiden, sich überhaupt wieder impfen lassen werden, bleibt dann abzuwarten.“


Frage Elena Bernard:

Der Artikel 
https://www.achgut.com/artikel/wie_ich_asozial_wurde

behauptet unter anderem: “Ein sicherer Totimpfstoff wird nicht produziert, weil der Arzt, der ihn entwickelte, sich selbst und seine Familie illegal damit impfte.” Die Aussage bezieht sich, soweit ich nachvollziehen konnte, auf den Impfstoff von Winfried Stöcker, der kein klinisches Testverfahren durchlaufen hat – obwohl das PEI dem Hersteller eben diesen Weg angeboten hat. Produziert wird der Impfstoff nicht, weil seine Sicherheit und Wirksamkeit mangels klinischer Studien nicht nachgewiesen wurde. 

Die Autorin, Nicole Schneider, hat noch keine Stellungnahme eingesandt, deshalb hier meine Stellungnahme als verantwortlicher Redakteur (Dirk Maxeiner)

Dieser Beitrag ist eine erkennbar feuilletonistische und subjektive Schilderung des ganz persönlichen Zwiespalts der Autorin, ob sie sich nun impfen lässt oder nicht.  Sie schreibt gleich zu Beginn in der „ICH-Form“ : „So meine ich das mit all den Informationen, die ich mir ergoogelt habe, beurteilen zu können. Ich bin ungeimpft und habe nicht vor, mich impfen zu lassen.“. Beachten Sie bitte, dass sie die Formulierung „ich meine“ verwendet. Frau Schneider hat sich die Informationen, wie sie ja auch schreibt, ergoogelt und zu diesen ergoogelten Informationen zählt unter anderem der Satz: „Ein sicherer Totimpfstoff wird nicht produziert, weil der Arzt, der ihn entwickelte, sich selbst und seine Familie illegal damit impfte.“ Das war für ihre persönliche Entscheidung relevant, ganz egal, ob die Aussage nun stimmt oder nicht. Es geht hier überhaupt nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um Frau Schneiders persönlichen Erkenntnisprozess. Und der war nun einmal so, wie er von ihr beschrieben wird. Wenn man an solch einen eher autobiografischen Text mit einer Faktenchecker-Attitüde herangeht, müsste man vor der halben Weltliteratur warnen. Wir können ja nicht anfangen, die persönlich-subjektive Schilderung einer Gedankenfolge  zu korrigieren. Frau Schneider hat diesen Satz ergoogelt, so ist es nun einmal.


Frage Elena Bernard:

In dem Artikel
https://www.achgut.com/artikel/impffolgen_wieviele-wird_es_treffen

heißt es unter Bezugnahme auf eine Studie von Krammer et al., nach einer Impfung entstehe “nur ein sehr enges Spektrum von Antikörpern. Diese wirken aber zum Großteil nicht neutralisierend auf die Viren. Sie sind zwar da, können aber wenig gegen das Virus ausrichten.” Krammer selbst bezeichnete diese Aussage gegenüber der Nachrichtenagentur AFP als “völliger Unsinn und eine Fehlinterpretation der Studie (ich nehme an, mit Absicht).” Er erklärte: “Die Impfstoffe induzieren eine sehr starke neutralisierende Antikörperreaktion. Auch die nicht-neutralisierenden Antikörper, die ebenfalls induziert werden, können in vivo eine starke Schutzwirkung haben.” Dies deckt sich mit den Aussagen der Studie.

Stellungnahme von „Jochen Ziegler“ (Pseudonym):

Diesen Einwand habe ich bereits transparent thematisiert und ausführlich in diesem Artikel auf Achgut.com widerlegt.

https://www.achgut.com/artikel/covid_imfpstoffe_wie_faktenchecker_von_afp_die_realitaet_umdeuten


Frage Elena Bernard:

Der Artikel 
https://www.achgut.com/artikel/who_beendet_epidemische_lage_von_nationaler_tragweite

behauptet, die WHO hätte verkündet: “Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen” und hätte damit die “Epidemische Lage von Nationaler Tragweite beendet”. In dem Dokument, auf das sich der Artikel bezieht, weist die WHO allerdings lediglich darauf hin, dass Laborpersonal die Gebrauchsanweisung der Tests befolgen soll und dass bei uneindeutigen Ergebnissen ein zweiter Test durchzuführen ist. In einer E-Mail an Correctiv stellte eine WHO-Sprecherin klar: “WHO did not say that PCR tests for COVID-19 are unreliable or faulty.” Überdies betont sie: “A PCR test is the most sensitive test to detect the presence of a pathogen. It detects that the patient has been infected with the pathogen.” Die Epidemische Lage von Nationaler Tragweite in Deutschland kann davon abgesehen nicht die WHO beenden, sondern der Bundestag. Die WHO hat allerdings ebenfalls im Januar 2021 bestätigt “that the COVID-19 pandemic still constitutes an extraordinary event, a public health risk to other States through international spread, and continues to require a coordinated international response.”

Stellungnahme von Carlos A. Gebauer:

„Hierzu gerne meine Stellungnahme:

1a.) Zu behaupten, die WHO weise in ihrer „Information Notice for Users 2020/05“ vom 20. Januar 2021 „lediglich darauf hin, dass Laborpersonal die Gebrauchsanweisung der Tests befolgen soll und dass bei uneindeutigen Ergebnissen ein zweiter Test durchzuführen ist“, stellt sich als dezidiert unrichtig dar.

1b.) Richtig ist vielmehr, daß die WHO am 20. Januar 2021 ausdrücklich das mögliche Auseinanderfallen von PCR-Testergebnissen einerseits und dem klinischen Zustand einer getesteten Person andererseits thematisiert hat. In diesem Zusammenhang bestätigt die WHO: Die Wahrscheinlichkeit für die tatsächliche Infektion einer positiv getesteten Person korreliert mit der Prävalenz, weswegen bei abnehmender Prävalenz auch eine abnehmende Wahrscheinlichkeit für ein zutreffendes positives Testergebnis besteht.

Richtig ist des Weiteren, daß die WHO am 20. Januar 2021 ausdrücklich auf den Regelcharakter der PCR-Test als einer bloßen „Hilfe bei der Diagnostik“ („aid for diagnosis“) hingewiesen hat. In diesem Zusammenhang bestätigt die WHO: Aus genau diesem Grund („therefore“) müssen sämtliche Testergebnisse im Zusammenhang mit dem konkreten klinischen Zustand einer Testperson und ihrer individuellen Krankheitsgeschichte bewertet werden. Ohne eine solche je konkrete Differentialdiagnostik bleiben alle PCR-Testergebnisse also hinsichtlich des tatsächlichen Vorliegens einer Infektion im Einzelfall – und folglich hinsichtlich der Berechnung von darauf beruhenden Inzidenzzahlen im Allgemeinen – ohne jeden verläßlichen Aussagegehalt.

1c.) Der Vorwurf inhaltlich unrichtiger und unbelegter Behauptungen wendet sich daher erkennbar genau umgekehrt gegen denjenigen, der formuliert, die WHO weise am 20. Januar 2021 „lediglich darauf hin, dass Laborpersonal die Gebrauchsanweisung der Tests befolgen soll und dass bei uneindeutigen Ergebnissen ein zweiter Test durchzuführen ist“. Wer den Originaltext liest, weiß es also besser.

1d.) Es fällt mithin nicht in den Verantwortungsbereich des Autors, daß „NewsGuard“ den semantischen Inhalt der ursprünglichen WHO-Information augenfällig nicht zu erfassen vermocht hat.

2a.) Die Darstellung des „NewsGuard“, der in Rede stehende Artikel widerspreche überdies der dort zitierten Aussage einer WHO-Sprecherin, ist ebenfalls dezidiert unrichtig.

2b.) Die Sprecherin betont die Verläßlichkeit eines PCR-Tests „for COVID-19“. Ist COVID-19 ordnungsgerecht im Zusammenhang mit dem konkreten klinischen Zustand eines Patienten und seiner individuellen Krankheitsgeschichte diagnostiziert, dann kann der weiter helfend eingesetzte PCR-Test das Vorhandensein des Krankheitserregers, nach dem er sucht, unbestritten verläßlich detektieren.

2c.) Der Vorwurf inhaltlich unrichtiger und unbelegter Behauptungen wendet sich daher auch insoweit wieder nur gegen den Kritiker selbst: Überall dort, wo ein Patient COVID-19 zeigt, da ist zwangsläufig auch SARS-CoV-2. Aber nicht überall dort, wo SARS-CoV-2 ist, ist zwangsläufig auch COVID-19.

2d.) Es fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Autors, daß „NewsGuard“ in medizinischer Hinsicht nicht zwischen einerseits einem Krankheitserreger und andererseits einer Krankheit unterscheiden kann. Wer genau liest, kann allerdings schon an den unterschiedlichen Buchstaben und den unterschiedlichen Zahlen sowie ihrer Abfolge erkennen, daß SARS-CoV-2 etwas von COVID-19 zu Unterscheidendes ist. 

3a.) Auch das weitere Zitat einer WHO-Sprecherin, wonach der PCR-Test „detects that the patient has been infected with the pathogen“ steht tatsächlich nicht im Widerspruch zu den Aussagen des in Rede stehenden Artikels.

3b.) Richtig ist vielmehr, daß der PCR-Test prinzipiell geeignet ist, die Kontamination einer Testperson mit SARS-CoV-2 als Krankheitserreger festzustellen. Auch diese bloße Kontamination wird allerdings auf Englisch als „infection“ bezeichnet. Die englische Sprache unterscheidet – anders als die deutsche – nämlich nicht zwischen Infektion und Kontamination. Eine kontaminierte Person muß indes nicht auch mit einem von ihr aufgenommenen Krankheitserreger infiziert sein. Nach § 2 Nr. 2 des deutschen Infektionsschutzgesetzes liegt eine Infektion nur dort vor, wo sich ein aufgenommener Krankheitserreger im menschlichen Organismus entwickelt oder vermehrt. 

3c.) Der Vorwurf inhaltlich unrichtiger und unbelegter Behauptungen wendet sich daher auch hier wiederum gegen den Kritiker selbst: Würde er den englischen Originaltext ordnungsgerecht in die deutsche Sprache übertragen haben, statt ihn nur unverstanden (scheinübersetzt) zu wiederholen, wäre der fehlende Widerspruch zwischen dem Artikel und der Aussage einer Sprecherin der WHO offenkundig geworden.

3d.) Es fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Autors, daß „NewsGuard“ – obzwar selbst englisch benannt und in Deutschland aktiv – zu einer sachlich zutreffenden Übertragung des englischsprachigen Ausgangstextes ohne Sinnentstellung unfähig ist.

4a.) Daß der genannte Informationstext der WHO vom 20. Januar 2021 dem weiteren Vorliegen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Deutschland entgegensteht, ist ebenfalls nicht unzutreffend.

4b.) Nach § 5 Absatz 1 Satz 6 des deutschen Infektionsschutzgesetzes liegt eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil (1.) die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder (2.) eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet. § 5 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes ordnet – Aufgemerkt: Ohne jedwede weitere tatbestandlichen Voraussetzungen hierfür zu nennen! – an: „Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 nicht mehr vorliegen.“

4c.) Droht demnach weder die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit noch auch ihre dynamische Ausbreitung, weil die dies vermeintlich indizierenden Inzidenzzahlen entgegen der Vorgaben der WHO vom 20. Januar 2021 nicht ordnungsgerecht auf Basis je individueller klinischer Differentialdiagnostik festgestellt wurden, sondern lediglich methodisch unzureichend auf Basis infektionsmedizinisch und epidemiologisch nicht verläßlicher Kontaminationsindizien, dann liegen die Voraussetzungen aus § 5 Abs. 1 Satz 6 des deutschen Infektionsschutzgesetzes nicht (mehr) vor. Der Bundestag hat unverzüglich formalrechtlich auszusprechen, was materiell-rechtlich bereits der Fall ist. 

4d.) Es fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Autors, daß „NewsGuard“ die gesetzestechnische Systematik des deutschen Infektionsschutzgesetzes zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite, zu ihrer Feststellung und zu ihrer Beendigung juristisch nicht sachgerecht erfasst hat.

Gesamthaft ist den Kritikern von „NewsGuard“ immerhin zugutezuhalten, daß sie sich trotz aller augenscheinlich fehlenden fachlichen Kompetenzen zugetraut haben, ein Thema dieser Komplexität aufzugreifen. Nicht allen publizistischen Laien ist gegeben, derartigen Handlungsmut aufzubringen. Nach gehörigem Studium der medizinischen Begrifflichkeiten, einiger Übersetzungserfahrung mit wissenschaftlichen Texten, vertiefter semantisch-logischer Spracherfassung und unter Hinzuziehung juristischer Expertise könnten ähnliche Unternehmungen mittelfristig vielleicht erste sachliche Erfolge zeitigen. Aller Anfang jedenfalls bleibt schwer. Glück auf!

Beste Grüße

Carlos A. Gebauer“


Dirk Maxeiners Stellungnahme von November 2021:


Sehr geehrte Frau Bernard,

vielen Dank für Ihre interessanten Antworten. 

Wir geben dazu folgende Stellungnahme ab, die unsere Meinungsverschiedenheit in bestimmten Punkten dokumentiert. Bitte nehmen Sie diese in Ihr „Nutrition Label“ mit auf.

1)

Die Maßstäbe und Kriterien, die Sie verwenden, um die politische Ausrichtung eines Mediums zu beurteilen, werden von Ihnen nicht transparent gemacht. Ihre Beurteilungen beruhen offenbar weitgehend auf unbegründeter Meinung und Willkür (in Ihren Worten: „gängige Definitionen“, „redaktionelles Ermessen“). Die von Ihnen vorgenommene Kritik, unser Medium würde Nachricht und Meinung nicht ausreichend trennen, weil es eine angeblich vorhandene „konservative“ politische Ausrichtung nicht offenlege, entbehrt somit einer tragfähigen Grundlage und ist zurückzuweisen.

2) 

Ja, wir sind der Meinung, dass Sie die politische Ausrichtung von Achgut nicht richtig beschreiben. Viele unserer Autoren verstehen sich selbst nicht als „konservativ“, sondern als liberal oder links oder linksliberal. Achgut.com steht in erster Linie für Herrschaftskritik und gute Unterhaltung und ist für Autoren aller im demokratischen Spektrum beheimateten politischen Richtungen offen, darunter sog. „Antideutsche“, wirtschaftsliberale Hayekianer, Ex-Trotzkisten, ehemalige DDR-Bürgerrechtler, Sozialdemokraten, Grüne, Feministinnen, Humanisten, Ex-Muslime, Muslime, Juden, Christen und Christdemokraten. Wenn Sie der Meinung sind, dass unser Medium überwiegend aus einer „konservativen“ Perspektive berichte, dann müssen Sie offenlegen, was Sie darunter inhaltlich konkret verstehen. Da Sie sich dieser Offenlegung verweigern (siehe 1.) erscheint Ihr Vorgehen unredlich und unseriös. 

3)

Sie leisten selbst nicht, was Sie von anderen verlangen, nämlich eine klare Einordnung Ihrer politischen Ausrichtung. Sie schreiben, dass Sie den Hintergrund aller Ihrer Investoren und Teammitglieder auf Ihren Websites detailliert offenlegen, so dass die Leser selbst entscheiden können, ob sie Ihren Einschätzungen vertrauen. Genau so machen wir es auch. Wir legen den Hintergrund aller unserer Gesellschafter und Autoren auf unserer Website detailliert offen, so dass die Leser selbst entscheiden können, ob sie unseren Einschätzungen vertrauen. Ihre Behauptung, dass Ihr Bewertungsverfahren „unpolitisch konzipiert“ sei, weisen wir als irreführend zurück. Ein Bewertungsverfahren, das mit willkürlichen politischen Zuschreibungen auf Basis intransparenter Maßstäbe operiert (siehe 1.), ist sicher nicht „unpolitisch konzipiert“.

4.)

In Anbetracht der Tatsache, dass einer der größten Investoren von NewsGuard der französische Medienkonzern Publicis Groupe ist, liegen Interessenskonflikte auf der Hand. Publicis wird aktuell von der Generalstaatsanwaltschaft von Massachusetts in den USA zur Last gelegt, durch Pharma-Kampagnen aus Geldgier Hunderttausende Menschen in eine Drogensucht getrieben zu haben, die viele tötete oder dauerhaft krank machte. Im Mittelpunkt steht das stark süchtig machende Medikament OxyContin, das von dem mittlerweile bankrotten Pharmakonzern Purdue seit 1996 vertrieben und von Publicis laut der Anklage „aggressiv und irreführend“ beworben wurde. Wir halten es für unglaubwürdig, dass NewsGuard mit einem solchen Geldgeber eine unabhängige und unvoreingenommene Beurteilung der Pharma- und Gesundheitsberichterstattung anderer Medien leisten kann.

5)

Der Fehler, den Sie im Falle unseres Autors „Jochen Ziegler“ und seiner Überlegungen zu einer möglichen ADE-Gefahr für Geimpfte machen, besteht darin, dass Sie sich anmaßen, Meinungsverschiedenheiten zwischen Wissenschaftlern abschließend zu entscheiden, obwohl Sie dazu nicht einmal wissenschaftlich qualifiziert sind. Herr „Ziegler“ kommt in seinem Artikel „Und nochmal: Verschlimmert die Impfung womöglich COVID?“ bei einer wissenschaftlichen Begutachtung („peer review“) von Studienergebnissen einer retrospektiven Studie aus Israel zu teilweise anderen Interpretationen der Ergebnisse als die Autoren der Studie selbst. Insbesondere setzt er Nicht-Geimpfte und Genesene hinsichtlich des Immunstatus gleich, was er angesichts der nahezu vollständigen natürlichen SARS-Cov-2-Durchseuchung (siehe hier zum Stand der zellulären Immunität Anfang 2019: https://www.nature.com/articles/s41590-020-00808-x) in allen OECD-Staaten medizinisch für gerechtfertigt hält. Er macht dabei hinreichend deutlich, dass er lediglich Anzeichen für eine ADE-Gefahr sieht, dies aber keineswegs als bereits erwiesen betrachtet. Er formuliert eine wissenschaftlich begründete Meinung in einer Situation, die noch von Unsicherheit geprägt ist. Sie haben vielleicht eine andere Meinung, aber das legitimiert Sie noch nicht dazu, sich zur angeblich neutralen Letztinstanz zur abschließenden Beurteilung von Meinungen aufzuschwingen. Das ist eine Anmaßung, die wir entschieden zurückweisen.

6)

Sie nehmen Beurteilungen auf der Basis unbegründeter, in intransparenten Verfahren generierter Meinungen vor (siehe 1.), Sie maßen sich an, selbst wissenschaftlich gut begründete Meinungen als „irreführend“ zu bewerten (siehe 4.) und Sie legen ein irritierendes Geschäftsgebaren an den Tag (siehe 7.). Ihre Kriterien beruhen auf Intransparenz und Willkür. Deswegen glauben wir Ihnen nicht, dass jede Webseite diese Kriterien erfüllen und dadurch eine positive Bewertung von Ihnen erhalten könne.

7)

Ihre über uns publizierte Meinung kann zu Wettbewerbsnachteilen für unser Medienunternehmen und somit zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. NewsGuard schreibt selbst: „Werbetreibende, Werbeagenturen und Werbetechnik-Unternehmen nutzen die detaillierten, von Menschen verfassten Bewertungen von NewsGuard für Nachrichten- und Informationsseiten, um Anzeigen auf glaubwürdigen Nachrichtenseiten zu platzieren und Anzeigenschaltungen auf Webseiten mit Falsch- und Desinformation zu vermeiden.“ Durch Ihr Handeln schneiden Sie unseren unbequemen Journalismus potenziell von Werbegeldern ab. Wir glauben: Mit Vorsatz. 

8)

Ihre Angabe, Sie hätten nach Ihrer Anfrage vom 24.9.2021 mehr als eine Woche auf eine Antwort gewartet, ist nicht korrekt. Wir haben innerhalb einer Woche geantwortet und Ihnen mitgeteilt, dass wir bis zum Ende der kommenden Woche zu allen Fragen Stellung beziehen werden. Sie haben trotzdem nicht auf unsere Stellungnahme gewartet, sondern Ihre Bewertung einfach veröffentlicht. Das mag mit Ihren Kriterien übereinstimmen, es ist aber ein erratisches, unseriöses Geschäftsgebaren und wirft ein schlechtes Licht auf Ihre Unternehmenskultur. Schon Ihre erste E-Mail ließ in dieser Hinsicht sehr zu wünschen übrig. Sie behaupteten einfach, dass Ihnen in einigen Artikeln “falsche oder unbegründete Behauptungen aufgefallen“ seien, ohne dabei zu erwähnen, welche Behauptungen konkret gemeint waren. Dies teilten Sie uns erst auf Nachfrage mit. Der Eindruck lässt sich nicht von der Hand weisen, dass Ihre negative Bewertung unseres Mediums von vornherein feststand und Sie nur zum Schein angefragt haben. 

9)

Ihre Geschäftspraxis des Labelns bloßer Meinungsäußerungen als „falsch und irreführend“ ist anmaßend und missbräuchlich. Ihr Versuch, in den freien Austausch von Meinungen regulierend einzugreifen, kann in einer offenen Gesellschaft zu großen Schäden führen. Wir möchten Sie daher ersuchen, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit Ihrer Verfahren zu erhöhen und die Seriosität Ihres Geschäftsgebarens zu verbessern, bevor wir in eine tiefere Zusammenarbeit zur Korrektur vermeintlich „irreführender Behauptungen“ einsteigen. Außerdem fordern wir von NewsGuard, auf die Beurteilung von Beiträgen aus dem gesundheitlichen und pharmakologischen Bereich grundsätzlich (und für sämtliche Medien) zu verzichten, bis die schweren Vorwürfe gegen Ihren Investoren Publicis in dem anliegenden Gerichts-Verfahren geklärt sind. Im Falle einer Verurteilung von Publicis fordern wir Sie auf, das Investorenverhältnis mit Publicis zu beenden.

10)

Sie schrieben: „Wenn Sie die Perspektive Ihres Mediums offenlegen und es weiterhin als Meinungs- und nicht als Nachrichtenwebseite darstellen, sehen wir das Kriterium der Trennung von Nachricht und Meinung als erfüllt an.“ Zur Perspektive siehe 2.). Bitte teilen Sie uns mit, wann und wo Sie ggf. eine Selbstdarstellung von Achgut.com als Nachrichtenwebseite gefunden haben. Wir haben unser Medium noch nie als Nachrichtenseite dargestellt, sondern immer als Meinungs- und Kommentarseite, als „Online-Feuilleton“ und als Autorenblog. Deshalb haben wir uns auch gewundert, dass Sie sich überhaupt für uns zuständig fühlen. Es entsteht so leider der Eindruck, dass Sie lediglich behaupten, Nachrichten zu prüfen, in Wirklichkeit aber Meinungen regulieren wollen. Auf Ihrer Seite heißt es aktuell über Achgut.com: „NewsGuard empfiehlt Vorsicht bei der Nutzung dieser Webseite: Sie verstößt schwerwiegend gegen grundlegende journalistische Standards“. Diese Aussage ist aus all den hier geschilderten Gründen unberechtigt. Wir fordern Sie daher auf, diesen Hinweis umgehend zu entfernen. 

Bestätigen Sie uns dies bitte bis spätestens zum 23.11.2021.

Wir werden die gesamte mit Ihnen geführte Korrespondenz, Ihre verschiedenen Bewertungen von Achgut.com sowie weitere Informationen zu und Meinungen über NewsGuard auf unserer Webseite Achgut.com veröffentlichen.

Freundliche Grüße

Dirk Maxeiner

NewsGuards Antwort: 

Sehr geehrter Herr Maxeiner,

vielen Dank für Ihre E-Mail und die zusätzlichen Kommentare. Ich leite NewsGuards Deutschland-Team redaktionell, daher möchte ich auf einen Punkt Ihrer E-Mail gerne antworten. Bei weiteren Fragen über unseren redaktionellen Prozess (oder auch Achguts Bewertung) können Sie sich ebenfalls direkt an mich wenden. Wie bereits bei Ihrer letzten Stellungnahme, werden wir auch dieses Mal Ihre vollständige Stellungnahme in unserem Mediensteckbrief verlinken.

 Zu Punkt 10 Ihrer E-Mail:

Sie schrieben: „Wenn Sie die Perspektive Ihres Mediums offenlegen und es weiterhin als Meinungs- und nicht als Nachrichtenwebseite darstellen, sehen wir das Kriterium der Trennung von Nachricht und Meinung als erfüllt an.“ Zur Perspektive siehe 2.). Bitte teilen Sie uns mit, wann und wo Sie ggf. eine Selbstdarstellung von Achgut.com als Nachrichtenwebseite gefunden haben. Wir haben unser Medium noch nie als Nachrichtenseite dargestellt, sondern immer als Meinungs- und Kommentarseite, als „Online-Feuilleton“ und als Autorenblog. Deshalb haben wir uns auch gewundert, dass Sie sich überhaupt für uns zuständig fühlen. Es entsteht so leider der Eindruck, dass Sie lediglich behaupten, Nachrichten zu prüfen, in Wirklichkeit aber Meinungen regulieren wollen. Auf Ihrer Seite heißt es aktuell über Achgut.com: „NewsGuard empfiehlt Vorsicht bei der Nutzung dieser Webseite: Sie verstößt schwerwiegend gegen grundlegende journalistische Standards“. Diese Aussage ist aus all den hier geschilderten Gründen unberechtigt. Wir fordern Sie daher auf, diesen Hinweis umgehend zu entfernen.

Zur Klarstellung: Wir behaupten weder in unserem Nutrition Label noch an anderer Stelle, dass Achgut.com sich als Nachrichtenseite präsentiert. In unserer vorherigen Antwort haben wir erläutert, wie wir unser Kriterium zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Unterschied zwischen Nachrichten und Meinungen handhaben. Bei der Bewertung dieses Kriteriums berücksichtigen wir die folgenden Punkte: 1) Wenn es auf der Webseite eine Mischung aus Nachrichtenartikeln und Kommentaren gibt, prüfen wir, ob diese eindeutig als solche gekennzeichnet sind, 2) wenn die Website insgesamt eine Meinungsseite ist, prüfen wir, ob es für den Leser klar ist, dass die gesamte Webseite eine Meinungsseite ist (was bei Achgut.com der Fall ist), und 3) wenn die Webseite eine allgemeine politische Ausrichtung oder Perspektive zu haben scheint, prüfen wir, ob dies offengelegt wird (was wir bei Achgut.com nicht gefunden haben). Ihre Stellungnahme zu Ihrer politischen Perspektive lassen wir gerne in den Mediensteckbrief einfließen.

Bezüglich Ihrer Bitte, unsere Bewertung Ihrer Webseite zu entfernen: Wir geben Webseiten die Möglichkeit, dass ihre Kommentare und Ansichten in Auszügen oder vollständig mit unserem Label veröffentlicht werden, und wir bemühen uns, sachliche Fehler zu korrigieren. Wenn Sie Kritik an unseren Schlussfolgerungen haben oder glauben, dass wir uns geirrt haben, steht es Ihnen frei, unsere Korrespondenz zu veröffentlichen und Ihre Sichtweise zu unserer Bewertung darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Marie Richter 

Managing Editor, Germany