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Im April 2021 kontaktierte NewsGuard SNA mit Fragen zu ihren Standards und Praktiken. Im Juli 2021 antwortete Andres Peter, der Redaktionsleiter und stellvertretende Chefredakteur von SNA, per E-Mail. Den kompletten Text der E-Mail können Sie im Folgenden lesen.


Sehr geehrte Frau Richter.

Sie baten uns, auf Ihre „Nachfragen“ zu Ihren „Analysen“ zu antworten.

Das tun wir sehr gerne, weil wir – im Gegensatz zu Ihrem Unternehmen – mit offenem Visier und ohne schäbige Unterstellungen und Diffamierungen arbeiten, sowie – wiederum in vollem Gegensatz zu Ihrem Unternehmen – streng an journalistischen Standards ausgerichtet.

Bereits der zweite Satz Ihres Anschreibens enthält eine Falschdarstellung, denn Ihre „Bewertungen“ sind nicht „unabhängig“, sondern durchtränkt von arroganten westlichen Doppelstandards und Anmaßungen, wie auch Ihr Schreiben sehr eindrucksvoll dokumentiert.

Unsere Analyse Ihrer Arbeit hat ergeben, dass Ihre „Bewertungen“ eben nicht, wie sie vorgeben, „Vertrauen in Medien stärken“ sollen, sondern Wettbewerber im Informationssegment der Medien, die Ihr transatlantisch-westlich ausgerichtetes Narrativ in Frage stellen und/oder ihm widersprechen, zu diffamieren und zu diskreditieren suchen, mit dem Ziel, die Deutungshoheit transatlantischer Narrative zu verteidigen.

Das ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass Sie sich als in den USA basiertes Unternehmen, mit diversen Verbindungen in den Staatsapparat der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere seiner Geheimdienste, allen Ernstes anmaßen, sich zum Richter über Nachrichten im Internet aufzuspielen.

Warum sollten wir, warum sollten Nutzer einem solchen Unternehmen vertrauen, das direkte Verbindungen zu einem Staat hat, der die Weltgemeinschaft u.a. dreist über angebliche Massenvernichtungswaffen belogen hat, um so einen Rechtfertigungsgrund für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in die Hand zu bekommen?

Nichts, aber auch wirklich gar nichts erhebt Sie und Ihr eigenartiges Unternehmen in eine Position einer solchen dreisten Selbstermächtigung.

Wer wie Ihr Unternehmen beispielsweise ein seit Jahrzehnten hinlänglich als Hetzblatt bekanntes Medium wie die deutsche Boulevard-Zeitung „Bild“ allen Ernstes als vertrauenswürdiges Medium einstuft, das sich angeblich an journalistische Standards halte, obwohl die „Bild“-Zeitung in den zurückliegenden Jahresberichten des Deutschen Presserates die mit Abstand meisten Rügen aufgrund nicht eingehaltener journalistischer Mindeststandards erhalten hat, ist aus unserer Sicht eigentlich schon per se nicht satisfaktionsfähig.

Wir wollen dennoch – aus grundsätzlichen Erwägungen – auf Ihre konkreten Fragen antworten, obwohl Sie durch simples journalistisches Arbeiten, also Suchen und verstehendes Lesen, alle Sie interessierenden Antworten gefunden hätten, mit Ausnahme natürlich jener Antworten, die Sie gar nicht interessieren, weil Sie nur an Antworten interessiert sind, die Ihre eigene Sicht bestätigen und goutieren, aber dazu später.

Wir antworten Ihnen also dennoch, weil wir wissen bzw. ahnen, nicht zuletzt aufgrund Ihres Anschreibens, dass Sie nach einem Grund suchen, um uns als nicht vertrauenswürdiges Medium einzustufen und wir es Ihnen nicht zu einfach machen wollen.

  1.       Sie fragten uns:

„1) Bei meiner Untersuchung von SNAnews.de konnte ich keine Informationen über den Umgang mit Korrekturen finden. Gibt es einen internen Leitfaden? Könnten Sie mir einige Beispiele für veröffentlichte inhaltliche Korrekturen nennen?“

Wir antworten Ihnen darauf wie folgt:

1.1.     Wie für ein normales Medium ist es für uns selbstverständlicher Basisstandard, Korrekturen, die aufgrund einer veränderten Faktenlage oder wegen grammatikalischer oder orthographischer Erfordernisse notwendig werden, unverzüglich vorzunehmen. Gleiches gilt für Korrekturen, die aufgrund eines gerichtlich festgestellten Unterlassungsanspruches vorzunehmen sind und entsprechend von uns gekennzeichnet werden.

1.2.    Wenn Sie sich tatsächlich die Mühe gemacht hätten, unser journalistisches Informationsangebot zu analysieren, statt es nur vorzugeben, wäre Ihnen beispielsweise am 22. April, also an dem Tag, an dem Sie uns mit ihrer Mail über Ihre „Analysen“ in Kenntnis setzten, aufgefallen, dass wir einen Artikel unter den sogenannten „Top5“ veröffentlicht hatten: „Wer diplomatisches Protokoll als Veranstaltungsmanagement missversteht, produziert ein Sofagate“, wo direkt unter der Überschrift, sofort für jede Nutzerin und jeden Nutzer erkennbar, vermerkt war: „aktualisiert: 11:45 22.04.2021“.

1.3.    Da wir äußerst selten gerichtlich zu einer Unterlassung und/oder Gegendarstellung aufgefordert werden und noch seltener aus Sicht der Anwälte eine Korrektur aus einem solchen Grund erforderlich wird, kann ich Ihnen und Ihrem Unternehmen leider nicht mit einem aktuellen Beispiel für eine solche Korrektur behilflich sein, weil seit dem Relaunch unserer Seite, am 08. Dezember 2020, keine solche Korrektur erforderlich wurde. (Aus markenrechtlichen Gründen ist es uns untersagt, Ihnen ein Beispiel zur Verfügung zu stellen, das am 02. Januar 2019 auf der Vorgängerseite von SNA veröffentlicht worden und dort am 07. Februar 2019 mit einer Gegendarstellung ergänzt worden war. Die letzten beiden Gegendarstellungen vor der vom 07. Februar 2019, die auf der SNA-Vorgängerseite veröffentlicht werden mussten, datieren vom 17. und 27. Juni 2016, bezogen auf einen Artikel vom 11. Juni 2016, zuletzt geändert am 15. September 2019.)

 1.4.    Wenn Sie sich tatsächlich die Mühe gemacht hätten, unser journalistisches Informationsangebot zu analysieren, statt es nur vorzugeben, wäre Ihnen am 22. April, also an dem Tag, an dem Sie uns mit ihrer Mail über Ihre „Analysen“ und „Untersuchungen“ in Kenntnis setzten, aufgefallen, dass unsere Seite einen standardmäßigen sogenannten Footer besitzt. Um den aufrufen zu können, muss man (und frau natürlich auch) mit einem technischen Hilfsmittel namens Maus oder mit einer ordinären Tastatur den entsprechenden Balken am rechten Bildschirmrand nach unten bis zum Seitenende schieben. Dortselbst wird die durchschnittlich untersuchende bzw. analysierende Nutzerin diverse Links vorfinden:

 1.4.1.  Unter anderen einen Link „Über uns“, der Kontaktadressen für unsere Nutzerinnen und Nutzer beinhaltet, mit deren Hilfe sie mit uns in Kontakt treten können. Wir erhalten über diese Kontaktadressen regelmäßig Korrekturhinweise und/oder –wünsche unserer Nutzerinnen und Nutzer bzw. Autoren.

1.4.2.  Ein weiterer Link lautet „Datenschutzrichtlinien“, der einen Punkt „5.2. Recht auf Korrektur Ihrer persönlichen Daten.“ beinhaltet.

1.4.3.  Ein weiterer Link lautet „Rückmeldungen“, der den Zugang zu einem Kontaktformular beinhaltet, der ebenfalls von unseren Nutzerinnen und Nutzern für Korrekturhinweise genutzt wird.

1.4.4.       Sie werden im Footer schließlich auch einen Link „Datenschutz-Anfrage“ finden, der zu einem Kontaktformular führt, bei dem explizit darauf hingewiesen wird: „Für Anfragen, die nicht mit dem Schutz von personenbezogenen Daten verbunden sind, nutzen Sie bitte eine E-Mail-Adresse aus unserer Kontaktliste.“

  1.       Sie fragten uns:

„2) Ein wichtiges NewsGuard-Kriterium ist die Offenlegung von Informationen über die Verfasser von Inhalten, also der biographischen Informationen oder Kontaktmöglichkeiten für Autoren. Diese habe ich auf SNA nicht gefunden. Was ist Ihre Regelung für die Bereitstellung von Verfasser-Informationen?“

Wir antworten Ihnen darauf wie folgt:

2.1.    Unsere Regel ist, dass in jedem Artikel, der mit einem Autorennamen versehen ist, ein in unserer CI-Leitfarbe gehaltener Link „Alle Materialien“ unter dem Autorennamen angegeben ist. Er führt die Nutzerinnen und Nutzer zu einer Seite mit allen Artikeln dieser Autorin bzw. dieses Autors, die unter biographischen Daten angeordnet sind. Wir halten alle Autorinnen und Autoren an, sukzessive diese Daten einzupflegen.

2.2.   Aus grundsätzlichen Erwägungen veröffentlichen wir keine individualisierten Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen. Unsere Autorinnen und Autoren sind über unsere bereits geschilderten Kontaktadressen erreichbar.

2.3.   Für ein Unternehmen wie Ihres, das vorgibt, „die Offenlegung von Informationen über die Verfasser von Inhalten“ sei ein „wichtiges Kriterium“, weshalb Sie anderen Medienunternehmen, wie etwa unserem, in inquisitorischer Manier Fragen stellen, vermissen wir Ihrerseits wichtige Informationen über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Beispielsweise ist die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens, insbesondere der moralische Überlegenheitsanspruch mit dem Sie sich anmaßen, als angeblich „unabhängig“ über andere Medienanbieter zu Gericht zu sitzen und Bewertungen zu erstellen, die de facto darauf hinauslaufen, missliebige Marktteilnehmer zu diffamieren und damit praktisch virtuellen Rufmord zu begehen, aus unserer Sicht in hohem Maße fragwürdig, wenn Sie beispielsweise ein Beiratsmitglied wie Richard Sambrook auflisten, ohne offenzulegen, dass er in den Unterlagen der geheimdienstlich gesteuerten britischen Trollfabrik „Integrity Initiative“ als Mitarbeiter genannt wird, der sich aktiv an internationalen Desinformationskampagnen beteiligt hat, die ausdrücklich Medienunternehmen wie unseres diskreditieren und diffamieren sollen, was verlogen als „Kampf gegen Desinformation“ dargestellt wird. 

2.4.   Ein Unternehmen, das in seinem Beirat unter anderen ehemalige Mitarbeiter für strategische Kommunikation früherer US-Präsidenten auflistet, einen ehemaligen Generalsekretär der Nato, einen ehemaligen CIA-Direktor, der gleichzeitig auch Direktor der NSA gewesen ist, also jenes Geheimdienstes, der nur dank des Mutes des Whistleblowers Edward Snowden überführt werden konnte, jahrelang hunderte Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger auf der ganzen Welt bespitzelt und in ihrem Privatleben und ihrer privaten Kommunikation herumgeschnüffelt zu haben, praktisch den kompletten Telefon- und E-Mail-Verkehr auf der Welt und selbst Kommunikationsmittel angeblich befreundeter und verbündeter ausländischer Regierungschefs ausspioniert zu haben, soziale Medien gezielt manipuliert zu haben, kurz, ein Unternehmen, das die Dreistigkeit besitzt, sich selbst und solche extrem voreingenommen und mit einer klaren transatlantischen Agenda arbeitenden Desinformationskrieger als „unabhängig“ auszugeben, ein solches Unternehmen sollte vielleicht etwas zurückhaltender sein, solche anmaßenden Fragen wie Ihre zu stellen.

  1.     Sie fragten uns:

„3) Ein weiteres NewsGuard-Kriterium ist die deutliche Trennung von Nachrichten und Meinungen. Obwohl Kommentare auf SNA in der Regel in einem gesonderten Ressort veröffentlicht werden, fanden wir während unserer Analyse, dass Kommentare auch ungekennzeichnet auf der Startseite (zwischen den Nachrichtenbeiträgen) erscheinen. Da einzelne Artikel nicht als Kommentar gekennzeichnet sind, ist in solchen Fällen nicht erkennbar, dass es sich um einen Kommentar handelt. Ich schicke Ihnen im Folgenden einige Beispiele. Was ist Ihre Regelung für das Trennen von Nachrichten und Meinungen?

Wir antworten Ihnen darauf wie folgt:

3.1.    Unter Ihrem ersten Beispiel findet sich der Tag „Kommentare“, was Ihnen aufgefallen wäre, wenn Sie tatsächlich journalistisch gearbeitet hätten, also einen Artikel auch bis zum Ende gelesen hätten. Im Übrigen befindet sich der fragliche Kommentar in unserer Rubrik „Kommentare“, was Ihnen aufgefallen wäre, wenn Sie tatsächlich journalistisch gearbeitet hätten, also in der fraglichen Rubrik recherchiert hätten.

3.2.   Gleiches gilt für ihre anderen beiden Beispiele.

3.3.   Wir trennen konsequent Nachrichten und Meinungen, eine journalistische Tugend, deren Anwendung wir Ihnen auch dringend empfehlen, dokumentiert doch ihre letzte Frage, dass Sie eben nicht zwischen Nachrichten und Meinungen trennen, sondern Ihre Meinung bzw. die Ihres Unternehmens bzw. dessen Auftrag- und/oder Geldgebern zum Maßstab erheben, an dem sich alle anderen auszurichten haben.

  1.     Sie fragten uns:

 „4) In unserer Analyse fanden wir außerdem, dass auf SNAnews.de einige falsche oder unbegründete Behauptungen in Artikeln veröffentlicht wurden. Ich schicke Ihnen dazu ein paar Beispiele und bitte Sie um Ihre Stellungnahme.

Wir antworten Ihnen darauf wie folgt:

4.1.    In dem von Ihnen beanstandeten ersten Artikel bezweifelt, hinterfragt und widerlegt unser Autor das von transatlantischen Netzwerken in Politik und Medien ohne einen einzigen gerichtsfesten Beweis bis heute kampagnenartig propagierte Narrativ vom durch den russischen Staat angeordneten Giftanschlag auf Alexej Nawalny und Sergej Skripal. Derartig schwerwiegende Beschuldigungen, die bis heute nicht nachprüfbar belegt, sondern sich durchweg auf nicht nachprüfbare westliche Geheimdienstquellen stützen, die auch nur ein Mindestmaß an Logik vermissen lassen, die ganz offen zu erkennen geben, dass eigentlich andere Motive und Ziele hinter diesen Beschuldigungen stehen, solche Diffamierungen können nur dementiert werden. Dass Ihnen und Ihrem Unternehmen das nicht gefällt, verstehen wir, können wir aber leider nicht ändern. Sie werden lernen müssen, damit zu leben, dass Ihre verlogenen Narrative nicht der Nabel der Welt sind.

4.2.   In dem von Ihnen bemängelten zweiten Artikel gibt der russische Außenminister eine völkerrechtliche Position wieder, die auch von anderen renommierten Völkerrechtlern geteilt wird, darunter auch nichtrussische, also keine Solitärmeinung oder Falschdarstellung ist, wie von Ihnen wahrheitswidrig behauptet. Dass Ihnen und Ihrem Unternehmen das nicht gefällt, verstehen wir, können wir aber leider nicht ändern. Sie werden lernen müssen, damit zu leben, dass Ihre verlogenen Narrative nicht der Nabel der Welt sind.

 4.3.   In dem von ihnen kritisierten dritten Artikel werden Aussagen getroffen, die auf der Kenntnis und summarischen Würdigung von belegten Tatsachen beruhen. Beispielsweise:

 4.3.1.  dass der weltberühmte und preisgekürte Enthüllungsjournalist Seymour Hersh 2017 nachwies, dass die türkische Regierung 2013 einen Giftgasanschlag inszenierte und dies der völkerrechtlich legitimen Regierung in Damaskus anlastete,

4.3.2.       dass die schwedische Ärztevereinigung SWEDHR Videos der „Weißhelme“ als Fälschungen entlarvte, die sogar noch hörbare „Regieanweisungen“ enthielten,

4.3.3.       dass die „Weißhelme“ einen angeblichen Giftgasangriff des syrischen Staates in Douma inszenierten, was durch den angeblich „geretteten“ Jungen und seinen Vater aufgedeckt wurde,

4.3.4.      dass die renommierte US-amerikanische konservative Zeitschrift „The National Interest“ nachwies, dass westliche Medien massiv die Berichterstattung über geheime OPCW-Unterlagen be- und verhinderten, die belegen, dass die OPCW absichtlich eine von den „Weißhelmen“ geschilderte Darstellung über einen angeblichen Giftgasanschlag in Douma in die Öffentlichkeit lancierte, obwohl Mitglieder ihres Ermittlungsteams erhebliche Zweifel geäußert haben an den Darstellungen der Weißhelme,

4.3.5.       dass ein Mitarbeiter des renommierten US-Magazins “Newsweek” nachweislich von der Geschäftsleitung unter Druck gesetzt wurde, nicht über die OPCW-Zweifel an der „Weißhelme“-Version zu berichten, sondern das bis heute von den meisten westlichen Medien verbreitete Narrativ nachzubeten, wonach die syrische Regierung Giftgas gegen die eigene Bevölkerung einsetzt,

4.3.6.      dass die „Weißhelme“ in auffälliger Weise eine ähnliche Finanzierungsstruktur und Arbeitsweise aufweisen, die von angeblichen und angeblich unabhängigen NGO bekannt sind, die – wie unter anderem das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ belegte – mit westlicher, auch finanzieller Unterstützung „Revolutionen“ in der ganzen Welt organisieren, die nach Farben und Blumen benannt wurden und als angeblich spontane Volkserhebungen deklariert werden und dort wie im Fall „Weißhelme“ immer wieder die USAID und das britische Außenamt als wichtigste Geldgeber auftauchen, neben Saudi-Arabien, Frankreich und anderen westlichen Staaten, die eine klare Regime-Change-Agenda in Syrien verfolgen und wütend sind, dass ihnen dieses Ziel durch den völkerrechtlich legitimierten Einsatz russischen Militärs (der einzige völkerrechtlich legitimierte Militäreinsatz einer ausländischen Macht auf syrischem Territorium) zunichtegemacht wurde und sie sich deshalb rächen wollen,

4.3.7.       dass die „Weißhelme“ von James Gustaf Edward Le Mesurier, einem ehemaligen britischen Militärgeheimdienstmitarbeiter in Abu Dhabi gegründet wurden, der schon im Kosovo als Geheimdienstagent auffiel,

4.3.8.      dass der ehemalige britische Chemiewaffenoffizier Jonathan Shaw 2018 im britischen Fernsehen zu insbesondere in westlichen Medien unter Berufung auf „Weißhelme“ dargestellten angeblichen Chemiewaffeneinsätzen der völkerrechtlich legitimen syrischen Regierung auf das eigene Volk befragt wurde und die Journalistin das Interview kurzerhand abbrach, weil es nicht die von ihr gewünschte Anklage in Richtung Damaskus produzierte, sondern das Gegenteil,

4.3.9.      dass in verschiedenen Medien mit Augenzeugenberichten und Fotos nachgewiesen wurde, dass das durch die „Weißhelme“ in westlichen Medien propagierte Narrativ der angeblich komplett zerstörten Stadt Aleppo ein Fake der „Weißhelme“ ist, weil der Westteil von Aleppo vollkommen intakt war und ist und selbst große Teile des heftig umkämpften und zerstörten Ostteils von Aleppo durchaus funktionsfähig waren, dass westliche Medien dennoch die hasserfüllte Propaganda der US-finanzierten „Weißhelme“ kritiklos übernommen hatten, dass der anerkannte schwedische Konfliktforscher Jan Oberg 2017 unter anderem mit Fotos und Augenzeugenberichten nachwies, dass die westliche Berichterstattung über Aleppo falsch bzw. grob irreführend gewesen ist, dass westliche Regierungen und Medien systematisch die Zusammenarbeit des Westens mit islamistischen Terroristen für die Regimechance-Agenda verschwiegen oder schönzureden versuchten, dass selbst der UN-Sondergesandte für Syrien 2016 die vom Westen als „Freiheitskämpfer“ dargestellten Terroristen der al-Nusra-Front anklagte, sie würden die Zivilbevölkerung in Ost-Aleppo in Geiselhaft nehmen,  

4.3.10.   dass der erste Artikel der angeblich unabhängigen Plattform „Bellingcat“ ein Artikel über die angebliche Verantwortung der syrischen Regierung für Giftgaseinsätze ist und sich dieser Artikel, ausweislich einer veröffentlichten Rechnung, als Auftragsarbeit der bereits erwähnten geheimdienstlich gesteuerten westlichen Trollfabrik „Integrity Initiative“ herausgestellt hat, mithin also nicht unabhängig genannt werden kann.

Dass Ihnen und Ihrem Unternehmen das alles nicht gefällt, verstehen wir, können wir aber leider nicht ändern. Sie werden lernen müssen, damit zu leben, dass Ihre verlogenen Narrative nicht der Nabel der Welt sind.

Wir erlauben uns, unsere Leserinnen und Leser über Ihr Begehren und über unsere Antworten zu informieren, auch um dem Fall vorzubeugen, dass Sie „befinden“, unsere Stellungnahme sei „nicht angemessen“ und sie deshalb nicht oder verzerrend wiedergeben.

 

Wir wünschen Ihnen selbstredend keinen Erfolg mit Ihrem Desinformations- und Diffamierungsprojekt.

Mit freundlichem Gruß

С уважением

Sincerely Yours

Andreas Peter

SNA – Redaktionsleiter / Stellvertretender Chefredakteur –