EpochTimes.de
Im Rahmen eines regulären Updates des EpochTimes.de-Mediensteckbriefs kontaktierte NewsGuard die Webseite im Januar 2024, um ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Ein EpochTimes-Sprecher, der nicht namentlich genannt werden wollte, sandte eine Stellungnahme und bat um die Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts. Zuvor hatte sich NewsGuard im April 2022 bei eines Updates des EpochTimes.de-Mediensteckbriefs ebenfalls mit der Webseite wegen ihrer Berichterstattung über den Krieg in der Ukraine in Verbindung gesetzt. Die Seite sandte eine Stellungnahme und derselbe Vertreter bat um die Veröffentlichung der gesamten Antwort.
Beide E-Mails von NewsGuard an die Webseite und ihre vollständigen Antworten finden Sie unten.
E-Mail von Annika Grosser
NewsGuard Analystin
19. Dezember 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Jahren hatten Sie bereits Kontakt mit meinen Kolleginnen bezüglich unseres Mediensteckbriefs für Ihre Seite epochtimes.de. Im Rahmen unserer turnusgemäßen Aktualisierungen arbeite ich derzeit an einem Update unserer Analyse. Da wir aktuelle Beispiele in unserem Steckbrief aufnehmen werden, möchte ich Ihnen gerne die Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
1. Ein Kriterium, auf das NewsGuard bei der Bewertung von Webseiten achtet, ist, dass keine falschen oder grob irreführenden Informationen veröffentlicht werden. Mehr zu diesem Kriterium und seiner Anwendung können Sie auf unserer Webseite lesen: https://www.newsguardtech.com/de/bewertungen/bewertungsprozess-und-kriterien/
Wir haben festgestellt, dass epochtimes.de Artikel veröffentlicht hat, die falsche oder irreführende Behauptungen enthalten. Die folgenden Beispiele werden wir voraussichtlich in unserem Mediensteckbrief aufnehmen und würden Sie daher gerne um Stellungnahme bitten.
- https://www.epochtimes.de/meinung/gastkommentar/thorsten-polleit-wider-die-zerstoerung-der-westlichen-zivilisation-a4496510.html (Hier heißt es, der Great Reset sei “eine düstere Idee: Die Menschen sollen ihr Leben nicht (mehr) in einem System der freien Märkte organisieren dürfen. Die Geschicke der Menschen seien vielmehr von zentraler Stelle – einer technokratischen Elite, einem Weltrat, einer Weltregierung – zu steuern und zu lenken.” Beim Great Reset handelt es sich allerdings um eine offizielle staatliche Initiative, die auf einem Treffen des Weltwirtschaftsforums im Juni 2020 vorgestellt wurde. Das Weltwirtschaftsforum ist ein beratendes Gremium, das nicht befugt ist, Gesetze zu erlassen oder den Regierungen vorzuschreiben, was sie zu tun haben.)
- https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/dr-gunter-frank-staat-beteiligt-an-justiziablem-verbrechen-a4492411.html (Hier wird COVID-19 mit der saisonalen Grippe verglichen: “Auf COVID bezogen zeigen die Daten, dass diese Krankheit im Rahmen einer Grippewelle einzuordnen ist. Mit Sicherheit ist es so, dass sie am Anfang vielleicht in Wuhan infektiöser war”, so Frank. “Aber hier in Europa war von der Infektionssterblichkeit her schon im Februar erkennbar, dass sie im Rahmen einer winterlichen Grippewelle liegt.” In dem Artikel wurden weder Quellen für Franks Behauptung genannt noch wurde sie angezweifelt. Mehrere von Expert:innen geprüfte Studien haben jedoch ergeben, dass COVID-19 deutlich tödlicher ist als die saisonale Grippe. So verglich eine französische Studie, die im Dezember 2020 in The Lancet Respiratory Medicine veröffentlicht wurde, COVID-19-Patienten, die im März und April 2020 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, mit Grippepatienten, die zwischen Dezember 2018 und Februar 2019 ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Die Studie ergab, dass die Sterblichkeitsrate bei COVID-19-Patienten fast dreimal so hoch war wie die Sterblichkeitsrate bei Grippepatienten. Eine im Mai 2020 in der Fachzeitschrift JAMA Internal Medicine veröffentlichte Studie ergab, dass die wöchentliche Todesrate durch COVID-19 im April 2020 20-mal höher war als die tödlichste Woche einer durchschnittlichen Grippesaison.)
2. Außerdem haben wir festgestellt, dass auf epochtimes.de Artikel in Nachrichtenressorts erscheinen, die nicht gekennzeichnete Meinung enthalten. Im aktualisierten Mediensteckbrief werden wir voraussichtlich die folgenden Artikel zitieren, in denen Nachrichten und Meinung nicht deutlich voneinander getrennt werden. Wir bitten Sie daher auch hier um Stellungnahme.
- https://www.epochtimes.de/politik/ausland/facebook-google-und-co-antreten-zum-zensur-rapport-bei-der-eu-a4425585.html (“Je enger diese Gesetze und Verordnungen geschnürt werden und je mehr Unternehmen in dieses digitale Korsett gezwungen werden, desto undemokratischer bestimmen Kräfte in der EU, was Wahrheit und was Lüge ist.”)
- https://www.epochtimes.de/wirtschaft/gefaehrliches-scheitern-auf-raten-alte-schulden-und-zinsen-werden-mit-neuen-schulden-bezahlt-a4419713.html (“Es ist definitiv keine Lösung, alte Herrschaftsstrukturen durch neue zu ersetzen und anschließend den nächsten Elendszyklus in anderem Gewand einzuläuten. Geld stellt an der Stelle nach meiner Auffassung das Machtermächtigungsmittel schlechthin dar und ist somit in der heutigen staatsmonopolistischen Form als Schlüsselursache für die verheerenden Entwicklungen.”)
- https://www.epochtimes.de/gesellschaft/wenn-die-andere-meinung-boese-ist-youtube-narzissmus-transhumanismus-a4374236.html (“Noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik scheint es in unserer Gesellschaft so schwergefallen zu sein wie heute, die andere Meinung auszuhalten und sachlich zu debattieren.”)
3. Bei meiner Analyse von epochtimes.de konnte ich außerdem keine Informationen über den Umgang mit Korrekturen finden. Gibt es einen internen Leitfaden? Könnten Sie mir einige Beispiele für veröffentlichte inhaltliche Korrekturen nennen?
Ihre Stellungnahme oder Teile davon können wir vor Veröffentlichung der aktualisierten Analyse in unseren Mediensteckbrief aufnehmen. Falls Ihnen ein Telefonat lieber ist, können Sie mir gerne Ihre Telefonnummer mitteilen. Ich werde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Grosser
E-Mail von epochtimes.de spokesperson
Epoch Times Europe GmbH
5. Januar 2024
Sehr geehrte Frau Grosser,
nachstehend wie zugesagt unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 19./22.12.23.
Zu 1, Gastkommentar Thorsten Polleit:
Entgegen Ihrer Ausführung, es handele sich bei dem „Great Reset um eine offizielle staatliche Initiative“, ist mir keine Veröffentlichung seitens der Bundesregierung bekannt, in der die Begrifflichkeit des „Great Reset“ genutzt wird, ferner explizit ein offizielles Ziel darstellt. Die Begrifflichkeit wurde vom WEF-Gründer Herrn Klaus Schwab durch eine Buchveröffentlichung hervorgebracht. Im Sinne kommunistischer Utopie kommuniziert das WEF das wesentliche Ziel (Agenda 1 im Werbevideo) „2030 werden Sie nichts besitzen
und glücklich sein“. Im TV-Staatssender CCTV der Kommunistischen Partei Chinas stellte Schwab das „chinesische Modell“, also ein totalitäres Regime, als „zu bevorzugen“ gegenüber unserer westlichen Demokratie dar. Derartig vom WEF angestrebte Eingriffe in privates Eigentum und die Marktwirtschaft durch den „Great Reset“ vor dem Hintergrund eines von dessen Gründers „bevorzugten chinesischen Modells“ darf in einer offenen Gesellschaft eines freien Landes kritisiert werden, insbesondere als gekennzeichneter Meinungsbeitrag steht dieser unter der grundgesetzlich gesicherten Meinungsäußerungsfreiheit.
Eine Aufgabe der Medien ist es u.a., unterschiedliche Meinungen, unabhängig ob diese eine Mehrheits- oder Minderheitsmeinung ist, zur Erweiterung des demokratischen Diskurses abzubilden. Dieser grundgesetzlich zugesicherten Freiheit folgt Epoch Times hier, auch wenn manche eine Unterdrückung oder Zensur von Meinungen fordern, die nicht in ihr Weltbild
oder ihre Ideologie passen.
Zu 1, Interview Dr. Gunter Frank:
Vorstehende Ausführungen zur Meinungsfreiheit gilt analog für Äußerungen in dem von Ihnen genanntenInterview mit dem Arzt Dr. Frank.
Zum Inhalt Ihrer Kritik ist anzumerken, dass erstens Dr. Frank keine Einzelmeinung unter Kritikern zur Sterblichkeit von COVID-19 vertritt, sondern mehrere renommierte Ärzte gleiche Auffassung teilen. Aktuell kann man eher zu dem Schluss kommen, dass zu der Frage der Sterblichkeit keine Abschließende Einigkeit in der Medizin bzw. unter Wissenschaftlern herrscht.
Umso mehr verwundert, dass Sie zur COVID-19-Sterblichkeit zwei Studien aus 2020 (April u. Dezember) am Ende des Jahres 2023 anführen und als Argument gegen Dr. Frank gewichten wollen, wobei nicht nur der anfängliche 2020er-Stand der von Ihnen genannten Studien zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage Ende 2023 ganz offensichtlich einer kontinuierlichen wissenschaftlichen Betrachtung sowie Neuerungen unterlag und weiterhin unterliegt. Ihre Argumentation basiert auf 2020er Stand, das Interview mit Dr. Frank fand im November 2023 statt. Offensichtlich können die 2020er-Studien chronologisch unmöglich die nachfolgenden Virusvarianten einbezogen haben womit ein Vergleich mit einem Interview im November 2023 fehlschlägt.
Dass hier weiterer Diskussionsbedarf besteht und keine abschließende Wahrheit in den 2020er-Studien behauptet werden kann, ist unter anderem auch an der nicht abschließend geklärten Frage zu erkennen, wie viel der „an und mit Corona Verstorbenen“ tatsächlich ursächlich an COVID-19 starben, wie bereits Ende August 2021 unser Vizepräsident des Deutschen Bundestages Wolfgang Kubicki deutlich machte, indem er auf Social Media den „WELT“-Artikel „Corona bei 80 Prozent der offiziellen Covid-Toten wohl nicht Todesursache“ teilte.
Abschließend zur Ihrer Anführung „wöchentliche Todesrate durch COVID-19 im April 2020 20-mal höher war als die tödlichste Woche einer durchschnittlichen Grippesaison“. Dieser 2020er-Stand wurde bereits mit veröffentlichter Studie vom 24.02.2022 in der renommierten medizinischen Fachzeitschrift „The Lancet“ (https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)02867-1/fulltext) überholt und konkretisiert, da hierin aufgeführt wurde, dass die Sterblichkeit bei den über 60-Jährigen bei etwas über einem Prozent liege, im Vergleich bei 30 Jährigen sogar nur noch einem Zwanzigstel also 0,05 Prozent Beträgt und bei Kindern bei 0,002 Prozent liegt. Im Übrigen geht das Statistische Bundesamt mit Stand vom 19. Dezember 2023 von einer COVID-19 Letalitätsrate in Deutschland von 0,47% aus (verteilt über alle Altersgruppen).
Klar wird an diesem Beispiel wiederum, dass eine differenzierte Betrachtung in diesem Thema angebracht ist, um die Sterblichkeit bzgl. Altersgruppe und Virusvarianten zu unterscheiden. Dafür kritische Meinungen, wie die von Dr. Frank zu hören, dient wie oben beschrieben der Erweiterung des Diskurses.
Newsguard ist mithin auffällig schnell darin, kritische Meinungen als „falsch“ oder „grob irreführend“ bzw. als „Verschwörungstheorie“ zu diffamieren, auch wenn Newsguard bereits in Vergangenheit aufgrund unzureichender Arbeit Ihre Unzulänglichkeiten revidieren musste, vgl. hierzu Entschuldigung von Newsguard zu Lab Leak Diffamierungen. Hier reiht sich gleichermaßen die undifferenzierte Behauptung zur Sterblichkeit ein, indem Ende 2023 mit alten 2020er Studien argumentiert wird.
Zu 2.
Vielen Dank für den Hinweis. Nach Prüfung kann ich mitteilen, dass hier offenbar ein technischer Fehler Vorliegt, weshalb die drei Artikel von Ihnen unter 2. genannt zwar nicht im Artikel selbst als Meinungsartikel erkennbar waren, diese jedoch korrekterweise in der Rubrik „Meinung“ bei uns erschienen sind. Wenn Sie auf den Reiter „Meinung“ auf Epochtimes.de gehen, können Sie mit Stand 5.1.24 10:28 Uhr die Artikel in der Rubrik Meinung wie folgt finden:
1. Artikel „Facebook, Google und Co – Antreten zum Zensur-Rapport bei der EU“ auf Seite 4 der Meinungs-
Rubrik: https://www.epochtimes.de/meinung/page/4
2. Artikel „Gefährliches Scheitern auf Raten“: Alte Schulden und Zinsen werden mit neuen Schulden „bezahlt“ ebenfalls auf Seite 4 https://www.epochtimes.de/meinung/page/4
3. Artikel „Wenn die andere Meinung böse ist: YouTube, Narzissmus, Transhumanismus“ auf Seite 5 der Rubrik Meinung https://www.epochtimes.de/meinung/page/5
Ich leite diesen technischen Fehler an die zuständigen Stellen weiter, sodass die Fehlerquelle gefunden und dauerhaft unterbunden werden kann. Bereits jetzt kann jedoch festgehalten werden, dass der Beitrag redaktionell korrekterweise in die Rubrik Meinung eingestellt wurde, ein IT-Problem jedoch leider zu dieser Situation geführt hat. Dies werden wir schnellstmöglich beheben.
Zu 3.
Exemplarische Beispiele zum Umgang mit Korrekturen finden Sie bspw. in folgenden Artikeln:
2023: https://www.epochtimes.de/umwelt/klima/wetterdienst-bleib-bei-deinem-wetter-a4204688.html
Mit freundlichem Gruß
xxxxxxxxxx
E-Mail von Annika Grosser
NewsGuard Analystin
10. Januar 2024
Sehr geehrter xxxxxxxxxx
vielen Dank, nun hat mich Ihre Stellungnahme erreicht.
- Bezüglich des Great Reset Artikels werden wir einen Teil Ihrer Stellungnahme in den Steckbrief aufnehmen.
- Im Fall des Corona Artikels beziehen wir uns auf diese Stelle im Artikel: “Auf COVID bezogen zeigen die Daten, dass diese Krankheit im Rahmen einer Grippewelle einzuordnen ist. Mit Sicherheit ist es so, dass sie am Anfang vielleicht in Wuhan infektiöser war”, so Frank. “Aber hier in Europa war von der Infektionssterblichkeit her schon im Februar erkennbar, dass sie im Rahmen einer winterlichen Grippewelle liegt.” Da es sich hier um eine Aussage über die Lage der Covid-19 Pandemie Anfang 2020 handelt, haben wir dementsprechend Studien von dieser Zeit zitiert, um die Aussage zu widerlegen.
- Bezüglich der ungekennzeichneten Meinungsbeiträge passen wir das Label gerne an, sobald die technische Änderung auf der Webseite vorgenommen wurde. Geben Sie uns gerne Bescheid, sobald dies geschehen ist.
- Vielen Dank für die Beispiele mit Korrekturen, die sie mir zugesandt haben. Zu ihrer Information: Unseren Standard für Korrekturen verfehlt epochtimes.de momentan noch, da die falschen Behauptungen, die wir bei dieser Analyse, sowie auch in vorherigen Jahren auf der Seite gefunden haben, unkorrigiert bleiben. Falls Sie dazu noch eine Stellungnahme abgeben möchten, schreiben Sie mir gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Grosser
E-Mail von Elena Bernard
NewsGuard Analystin
11. April 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag von NewsGuard aktualisiere ich derzeit unseren Mediensteckbrief zu EpochTimes.de. Aktuell sind uns einige Artikel aufgefallen, die russische Amtsträger mit Falschaussagen zu einem angeblichen Völkermord an der russischen Minderheit in der Ostukraine zitieren, ohne sich von diesen Aussagen zu distanzieren. Ich schicke Ihnen hier zwei Beispiele und bitte Sie um Stellungnahme:
Wenn Sie mir Ihre Stellungnahme bis Ende dieser Woche zukommen lassen, können wir Sie noch vor Veröffentlichung der Aktualisierung in den Mediensteckbrief aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Elena BernardWeitere Informationen über NewsGuard finden Sie unter www.newsguardtech.com/de, ebenso wie unseren vollständigen Kriterienkatalog und Eigentumsinformationen. Unter anderem haben Deutschlandfunk, Süddeutsche Zeitung und Neue Zürcher Zeitung über unser Projekt berichtet. Die Beiträge finden Sie in unseren Medienberichten.
E-Mail von epochtimes.de spokesperson
Epoch Times Europe GmbH
14. April 2022
Sehr geehrte Frau Bernard,
bei den zwei von Ihnen in Bezug genommenen Artikel handelt es sich ausschließlich um Agenturmeldungen, die wir zusammengefasst und die von Ihnen angesprochenen Formulierungen übernommen haben. Wie Sie wissen, stellt dies eine übliche Praxis im medialen Alltag dar, da es sich bei Agenturmeldungen um sogenannte privilegierte Quellen handelt.
Im Übrigen können Sie bei anderen Medien, welche die gleichen Agenturmeldungen nutzten, ebenfalls die gleichen Formulierungen sehen. Als Unterstützung für Ihre Recherchearbeit können sie es z. B. hier nachvollziehen:
1. Zu unserem Artikel https://www.epochtimes.de/politik/ausland/lawrow-spricht-ukrainischer-regierung-demokratische-legitimation-ab-a3734557.html
finden Sie gleiche Formulierungen z. B. bei ZDF, Tagesspiegel oder Zeit:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ukraine-krieg-russland-lawrow-100.html
2. Zu unserem Artikel https://www.epochtimes.de/politik/ausland/putin-konflikt-in-der-ostukraine-aehnelt-einem-voelkermord-2-a3662889.html
finden Sie gleiche Formulierungen z. B. bei MDR
https://www.mdr.de/nachrichten/welt/politik/russland-putin-in-ostukraine-droht-voelkermord-100.html
oder auch in der Agenturmeldung bei RND
Auch mit Blick darauf, dass es sich bei den Meldungen und Formulierungen um bloße Agenturmeldungen handelt, stellt sich die Frage, ob Sie die gleiche Anfrage an die Presseagenturen, die in unseren Artikeln genannt sind, ebenso wie an andere Medien (z. B. vorstehende Verlinkungen ZDF, MDR, ZEIT) gleiche Anfragen gestellt haben. Dies bezweifeln wir mit Nichtwissen und müssen zunächst davon ausgehen, dass hier eine zielgerichtete Diskreditierung beabsichtigt ist.
Darüber hinaus bitten wir Sie zu bemerken, dass eine Distanzierung bei einer reinen Berichterstattung in Form neutraler Wiedergabe von Nachrichten, bzw. in diesem Fall von Aussagen von Personen des öffentlichen Lebens, aufgrund mangelnder medialer Nähe grundsätzlich nicht nötig ist, wie sie auch anhand der originalen Agenturmeldungen sehen, dessen Formulierungen wir lediglich übernommen haben.
Offenkundig besteht zu Newsguard der Eindruck, dass vorschnell Urteile gezogen und keinesfalls faktisch als vielmehr ideologisch hergeleitet werden. Dies ist par excellence an der Arbeitsweise von Newsguard am Beispiel „Lab Leak“ festzustellen, womit sich Unternehmen und betreffende Mitarbeiter eigenständig gebrandmarkt haben. Offensichtlich wurde hier unter dem falschen Deckmantel der objektiven Bewertung von Medien faktisch eine subjektiv-ideologische Vorverurteilung vorgenommen, dessen Ergebnis mehr einer Diffamierungskampagne als jeglichem objektiven Rating entspricht und unstrittig gegen journalistische Grundsätze verstößt.
Aus diesem Grund sind wir in der Stabsstelle Recht damit betraut, ein besonderes Augenmerk auf die Arbeit von Newsguard zu halten. Hier liegen Eingriffe in das Wettbewerbsrecht vor, die nicht nur zivilrechtliche Ansprüche begründen, sondern in Fällen wie beispielsweise des „Lab Leak“ – trotz Entschuldigung von Newsguard (https://www.newsguardtech.com/de/special-reports/coronavirus-misinformation-tracking-center/) – eine strafbare Verleumdung gem. § 187 ff. StGB mit besonderer Schwere aufgrund der öffentlichen Verbreitung annehmen lassen.
Insofern behält sich Epoch Times Deutschland vor, einerseits rechtliche Ansprüche sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen die Autoren als Urheber aufgrund von Rufschädigung geltend zu machen und andererseits Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des massiven Anfangsverdachtes der Verleumdung zu erstatten.
Somit werden Sie bereits jetzt hiermit aufgefordert, jegliche Veröffentlichungen zu Ihrer Anfrage vom 11.04.2022 unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass Sie aus diesem Antwortschreiben nur vollständige Passagen und nicht aus dem Zusammenhang gerissen zitieren dürfen. Eine Verlinkung des vollständigen Antwortschreibens wird aufgrund der gravierenden Verfehlungen von Newsguard in der Vergangenheit nahegelegt.
Mit freundlichem Gruß
xxxxxxxxxx
E-Mail von Marie Richter
NewsGuard Managing Editor, Germany
5. Mai 2022
Sehr geehrter xxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben diese in voller Länge zusammen mit unserem Mediensteckbrief über einen Link am Ende der Analyse veröffentlicht, zusammen mit unseren Antworten an Sie. Im Anhang schicke ich Ihnen wie angekündigt unseren vollständigen veröffentlichten Mediensteckbrief.
Was Ihre Fragen betrifft, so berücksichtigen wir in unseren Analysen ebenfalls Artikel, die Beamte oder andere Personen zitieren. Wenn diese zitierten Aussagen falsche oder irreführende Angaben enthalten, berücksichtigen wir, wie die Webseite diese Aussagen einordnet. In diesem Fall würde die z.B. bedeuten, dass die Aussagen der russischen Vertreter nicht unwidersprochen oder ohne den nötigen Kontext bleiben.
Wir haben die Artikel, die Sie mit uns geteilt haben, gesichtet. Gemäß unserer internen Richtlinie kommentieren wir gegenüber einer Webseite, die wir bewerten, nicht die Bewertungen anderer Webseiten. Wie wir zu den entsprechenden Bewertungen gekommen sind, können Sie in unseren Mediensteckbriefen nachlesen. Bei dem ersten Artikel, den wir besprechen (https://www.epochtimes.de/politik/ausland/lawrow-spricht-ukrainischer-regierung-demokratische-legitimation-ab-a3734557.html), ist jedoch deutlich, dass die anderen Artikel, die Sie uns geschickt haben, zwar auf denselben Agenturmeldungen beruhen, sich aber distanzieren und die zitierten Aussagen in einen Kontext stellen: Der Tagesspiegel nennt die Aussage explizit eine “Falschbehauptung”, Zeit Online spricht von “russischer Propaganda” und das ZDF verwendet mehrfach das Wort “behauptet” und liefert zusätzlichen Kontext. In dem Artikel auf EpochTimes.de haben wir keine solche Einordnung gefunden.
Mit freundlichen Grüßen,
Marie Richter