EpochTimes.de

Anlässlich eines Updates des EpochTimes.de-Mediensteckbriefs im April 2022 kontaktierte NewsGuard die Webseite zu ihrer Berichterstattung über den Krieg in der Ukraine. Die Webseite schickte eine Stellungnahme, die in Auszügen in den Mediensteckbrief aufgenommen wurde. Ein Vertreter der Rechtsabteilung von EpochTimes bat darum, ebenfalls die gesamte Stellungnahme zu veröffentlichen. Die E-Mail von NewsGuard an die Webseite und ihre vollständige Antwort sind im Folgenden aufgeführt. 


E-Mail von Elena Bernard

NewsGuard Analystin

11. April 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag von NewsGuard aktualisiere ich derzeit unseren Mediensteckbrief zu EpochTimes.de. Aktuell sind uns einige Artikel aufgefallen, die russische Amtsträger mit Falschaussagen zu einem angeblichen Völkermord an der russischen Minderheit in der Ostukraine zitieren, ohne sich von diesen Aussagen zu distanzieren. Ich schicke Ihnen hier zwei Beispiele und bitte Sie um Stellungnahme:

https://www.epochtimes.de/politik/ausland/lawrow-spricht-ukrainischer-regierung-demokratische-legitimation-ab-a3734557.html

https://www.epochtimes.de/politik/ausland/putin-konflikt-in-der-ostukraine-aehnelt-einem-voelkermord-2-a3662889.html

Wenn Sie mir Ihre Stellungnahme bis Ende dieser Woche zukommen lassen, können wir Sie noch vor Veröffentlichung der Aktualisierung in den Mediensteckbrief aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Elena BernardWeitere Informationen über NewsGuard finden Sie unter www.newsguardtech.com/de, ebenso wie unseren vollständigen Kriterienkatalog und Eigentumsinformationen. Unter anderem haben Deutschlandfunk, Süddeutsche Zeitung und Neue Zürcher Zeitung über unser Projekt berichtet. Die Beiträge finden Sie in unseren Medienberichten.



E-Mail von Alexander Zwieschowski, LL.M.

Epoch Times Europe GmbH

Stabstelle Recht

14. April 2022

Sehr geehrte Frau Bernard,

bei den zwei von Ihnen in Bezug genommenen Artikel handelt es sich ausschließlich um Agenturmeldungen, die wir zusammengefasst und die von Ihnen angesprochenen Formulierungen übernommen haben. Wie Sie wissen, stellt dies eine übliche Praxis im medialen Alltag dar, da es sich bei Agenturmeldungen um sogenannte privilegierte Quellen handelt.

Im Übrigen können Sie bei anderen Medien, welche die gleichen Agenturmeldungen nutzten, ebenfalls die gleichen Formulierungen sehen. Als Unterstützung für Ihre Recherchearbeit können sie es z. B. hier nachvollziehen:

1.     Zu unserem Artikel https://www.epochtimes.de/politik/ausland/lawrow-spricht-ukrainischer-regierung-demokratische-legitimation-ab-a3734557.html

finden Sie gleiche Formulierungen z. B. bei ZDF, Tagesspiegel oder Zeit:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ukraine-krieg-russland-lawrow-100.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/russischer-aussenminister-verteidigt-einmarsch-lawrow-spricht-ukrainischer-regierung-demokratische-legitimation-ab/28105704.html

https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-02/russland-ukraine-invasion-sergej-lawrow-demokratische-legitimation?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com

2.     Zu unserem Artikel https://www.epochtimes.de/politik/ausland/putin-konflikt-in-der-ostukraine-aehnelt-einem-voelkermord-2-a3662889.html

finden Sie gleiche Formulierungen z. B. bei MDR

https://www.mdr.de/nachrichten/welt/politik/russland-putin-in-ostukraine-droht-voelkermord-100.html

oder auch in der Agenturmeldung bei RND

https://www.rnd.de/politik/putin-uber-ukraine-konflikt-es-sieht-wie-volkermord-aus-7f906598-5ff0-4ecf-b041-391f50f2b312.html

Auch mit Blick darauf, dass es sich bei den Meldungen und Formulierungen um bloße Agenturmeldungen handelt, stellt sich die Frage, ob Sie die gleiche Anfrage an die Presseagenturen, die in unseren Artikeln genannt sind, ebenso wie an andere Medien (z. B. vorstehende Verlinkungen ZDF, MDR, ZEIT) gleiche Anfragen gestellt haben. Dies bezweifeln wir mit Nichtwissen und müssen zunächst davon ausgehen, dass hier eine zielgerichtete Diskreditierung beabsichtigt ist.

Darüber hinaus bitten wir Sie zu bemerken, dass eine Distanzierung bei einer reinen Berichterstattung in Form neutraler Wiedergabe von Nachrichten, bzw. in diesem Fall von Aussagen von Personen des öffentlichen Lebens, aufgrund mangelnder medialer Nähe grundsätzlich nicht nötig ist, wie sie auch anhand der originalen Agenturmeldungen sehen, dessen Formulierungen wir lediglich übernommen haben.  

Offenkundig besteht zu Newsguard der Eindruck, dass vorschnell Urteile gezogen und keinesfalls faktisch als vielmehr ideologisch hergeleitet werden. Dies ist par excellence an der Arbeitsweise von Newsguard am Beispiel „Lab Leak“ festzustellen, womit sich Unternehmen und betreffende Mitarbeiter eigenständig gebrandmarkt haben. Offensichtlich wurde hier unter dem falschen Deckmantel der objektiven Bewertung von Medien faktisch eine subjektiv-ideologische Vorverurteilung vorgenommen, dessen Ergebnis mehr einer Diffamierungskampagne als jeglichem objektiven Rating entspricht und unstrittig gegen journalistische Grundsätze verstößt.

Aus diesem Grund sind wir in der Stabsstelle Recht damit betraut, ein besonderes Augenmerk auf die Arbeit von Newsguard zu halten. Hier liegen Eingriffe in das Wettbewerbsrecht vor, die nicht nur zivilrechtliche Ansprüche begründen, sondern in Fällen wie beispielsweise des „Lab Leak“ – trotz Entschuldigung von Newsguard (https://www.newsguardtech.com/de/special-reports/coronavirus-misinformation-tracking-center/) – eine strafbare Verleumdung gem. § 187 ff. StGB mit besonderer Schwere aufgrund der öffentlichen Verbreitung annehmen lassen.

Insofern behält sich Epoch Times Deutschland vor, einerseits rechtliche Ansprüche sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen die Autoren als Urheber aufgrund von Rufschädigung geltend zu machen und andererseits Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des massiven Anfangsverdachtes der Verleumdung zu erstatten.

Somit werden Sie bereits jetzt hiermit aufgefordert, jegliche Veröffentlichungen zu Ihrer Anfrage vom 11.04.2022 unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass Sie aus diesem Antwortschreiben nur vollständige Passagen und nicht aus dem Zusammenhang gerissen zitieren dürfen. Eine Verlinkung des vollständigen Antwortschreibens wird aufgrund der gravierenden Verfehlungen von Newsguard in der Vergangenheit nahegelegt.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Zwieschowski

— 

Alexander Zwieschowski, LL.M.

Stabsstelle Recht


E-Mail von Marie Richter 

NewsGuard Managing Editor, Germany 

5. Mai 2022

Sehr geehrter Herr Zwieschowski,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben diese in voller Länge zusammen mit unserem Mediensteckbrief über einen Link am Ende der Analyse veröffentlicht, zusammen mit unseren Antworten an Sie. Im Anhang schicke ich Ihnen wie angekündigt unseren vollständigen veröffentlichten Mediensteckbrief.

Was Ihre Fragen betrifft, so berücksichtigen wir in unseren Analysen ebenfalls Artikel, die Beamte oder andere Personen zitieren. Wenn diese zitierten Aussagen falsche oder irreführende Angaben enthalten, berücksichtigen wir, wie die Webseite diese Aussagen einordnet. In diesem Fall würde die z.B. bedeuten, dass die Aussagen der russischen Vertreter nicht unwidersprochen oder ohne den nötigen Kontext bleiben. 

Wir haben die Artikel, die Sie mit uns geteilt haben, gesichtet. Gemäß unserer internen Richtlinie kommentieren wir gegenüber einer Webseite, die wir bewerten, nicht die Bewertungen anderer Webseiten. Wie wir zu den entsprechenden Bewertungen gekommen sind, können Sie in unseren Mediensteckbriefen nachlesen. Bei dem ersten Artikel, den wir besprechen (https://www.epochtimes.de/politik/ausland/lawrow-spricht-ukrainischer-regierung-demokratische-legitimation-ab-a3734557.html), ist jedoch deutlich, dass die anderen Artikel, die Sie uns geschickt haben, zwar auf denselben Agenturmeldungen beruhen, sich aber distanzieren und die zitierten Aussagen in einen Kontext stellen: Der Tagesspiegel nennt die Aussage explizit eine “Falschbehauptung”, Zeit Online spricht von “russischer Propaganda” und das ZDF verwendet mehrfach das Wort “behauptet” und liefert zusätzlichen Kontext. In dem Artikel auf EpochTimes.de haben wir keine solche Einordnung gefunden. 

Mit freundlichen Grüßen,

Marie Richter